Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) hier: Beschluss über die Auslegung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Warenautomaten gemäß § 81 Abs. 1 BbgBO  

 
 
29. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.09.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/1082/2003 Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
hier: Beschluss über die Auslegung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zu Warenautomaten gemäß § 81 Abs. 1 BbgBO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   

Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass aufgrund der neuen Brandenburgischen Bauordnung diese und die zwei nachfolgenden Satzungen angepasst wurden

Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass aufgrund der neuen Brandenburgischen Bauordnung diese und die zwei nachfolgenden Satzungen angepasst wurden. Es geht heute nicht um den Beschluss der Satzungen, sondern darum, dass die Verwaltung beauftragt wird, diese Satzungen für einen Zeitraum von vier Wochen öffentlich auszulegen und die dann eingegangenen Änderungen und Ergänzungen zu prüfen und ggf. einzuarbeiten.

 

Herr Buttermann bemerkte, dass keine Fristen für die Erteilung von Genehmigungen in der Satzung enthalten sind. Dazu antwortete Herr Olheide, dass die Festlegung von Fristen in der Satzung nicht erforderlich ist, da Grundlage die Brandenburgische Bauordnung ist (siehe § 7 der Satzung). Herr Buttermann bat trotzdem die Verwaltung, diesen Fall nochmals zu prüfen.

 

Herr Lindner bat die Verwaltung, zu prüfen, ob die Formulierung im § 3 Satz 2 richtig ist, dass die Verjüngung von Gehwegbreiten auf weniger als 1 m ..., richtig ist. Ihm ist bekannt, dass ein behindertengerechter Durchgang von 1,20 m bei Gehwegen vorgeschrieben ist. Herr Olheide sagte eine nochmalige Prüfung zu.

 

Herr Lindner stellte in diesem Zusammenhang den Antrag, den § 3 Nr. 2 Satz 2 wie folgt zu ändern: “Die Verjüngung von Gehwegbreiten auf weniger als 1,25 m ist durch ...”

 

Herr Buttermann verwies nochmals darauf, dass speziell bei Werbeanlagen unbedingt der Ausschuss beteiligt werden sollte. Die Verwaltung wird bei kritischen Forderungen und Problemen auf jeden Fall den Ausschuss beteiligen. Eine direkte Ausweisung in der Satzung darüber ist jedoch nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmung über die geänderte Vorlage:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0