Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 141 Abs. 1 und 3 BauGB den Beginn vorbereitender Untersuchungen für das geplante Sanierungsgebiet “Nordost”.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Erfordernis städtebaulicher Maßnahmen
Im Nordosten der Stadt Forst (Lausitz) befinden sich umfassende, ehemals gewerblich und gemischt genutzte Bauflächen, die überwiegend brach liegen. Die ehemaligen Fabrikgebäude stehen fast vollständig leer. Entlang der Erschließungsstraßen sind Reste der gründerzeitlichen Wohnbebauung vorhanden, die ebenfalls durch hohe Leerstände gekennzeichnet sind. Teilflächen der Grundstücke werden für Lagerzwecke und Garagenanlagen genutzt. Die Grundstücke befinden sich überwiegend in privatem Eigentum.
Auf einem Großteil der Flächen sowie in den Gebäuden wurden Altlasten festgestellt bzw. besteht ein Altlastenverdacht. Eine Nachnutzung dieser Flächen ist daher sehr kosten- und zeitaufwendig, wirkt hemmend auf die Entwicklung und kann häufig nicht allein durch die Eigentümer bewerkstelligt werden. Voraussetzung für eine Nachnutzung der Grundstücke ist häufig die Beseitigung der brachliegenden Gebäudebestände.
Positive Impulse für das Gebiet gehen von den Gebäuden mit Sitz des Landkreises Spree-Neiße und dem Oberstufenzentrum aus.
Das gesamte Gebiet ist durch umfassende städtebauliche Missstände gekennzeichnet. Es entspricht sowohl hinsichtlich des Großteils seiner Bebauung (Industriebrachen) als auch seiner Nutzung nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und der Sicherheit der in ihm wohnenden und arbeitenden Menschen. Die Mängel beziehen sich auf die bauliche Beschaffenheit der Gebäude, die vorhandenen Altlasten, die damit verbundenen Gefährdungen und die fehlerhafte Nutzung von Grundstücken in innenstadtnaher Lage. Die in den Gewerbegebieten eingestreuten Wohnungsbestände entsprechen hinsichtlich Belichtung, Wohnungsgröße und –zustand nicht den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse.
Das Gebiet verfügt z. T. über erhebliche Entwicklungspotenziale. So befinden sich zwischen Lausitzer Neiße und Stadtpark hochwertige Wohnbauflächen in Innenstadtnähe. Die gegenwärtigen Nutzungen entlang der Neiße (Busbahnhof, Gewerbebrachen) werden den stadträumlichen Qualitäten dieser Lage nicht gerecht. Der Umbau einer ehemaligen Fabrik und die Aufstellung eines B-Planes zur Errichtung von Doppelhäusern (bisher nicht realisiert) sind hoffnungsvolle Schritte in Richtung einer stärkeren Ausrichtung auf das Wohnen. Diese Ansätze bilden Insellagen und lassen sich aufgrund der fehlenden Kontinuität nicht stabilisieren.
Das Gebiet erfüllt insgesamt nicht die Aufgaben, die ihm nach Lage und Funktion obliegen. Der Flächennutzungsplan stellt überwiegend gemischte Bauflächen und entlang der Lausitzer Neiße Wohnbauflächen dar. Vor dem Hintergrund des Rückgangs sowohl nach Wohnbauflächen als auch nach Gewerbeflächen ist die Flächenkulisse der verfügbaren Bauflächen im Gebiet “Nordost” zu überprüfen.
Die Bebauung der dargestellten städtebaulichen und funktionalen Mängel ist eine existentielle Voraussetzung für die Stabilität der begonnenen Maßnahmen. Durch eine Neubebauung im erweiterten Zentrumsbereich könnte das Band zwischen Bahnhof – Markt – Lausitzer Neiße gestärkt und positive Impulse für die Innenstadt ausgelöst werden. In ihrem gegenwärtigem Erscheinungsbild tragen die Brachen wesentlich zum negativen Erscheinungsbild der Gesamtstadt bei.
Zur Behebung der städtebaulichen Missstände ist die Beseitigung baulicher Anlagen, die Aufbereitung von Flächen, die Zwischennutzung von Flächen und die Beseitigung von Altlasten erforderlich. Um eine geordnete Entwicklung sicherzustellen, wird in Teilbereichen die Aufstellung von Bebauungsplänen unumgänglich sein.
Verfahren
Es wird daher vorgesehen, für das Gebiet “Nordost” vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 und 3 BauGB durchzuführen. Damit sollen die erforderlichen Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit, den Umfang und die Art des Sanierungsverfahrens gewonnen und ein Vorschlag für die räumliche Abgrenzung eines Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB abgeleitet werden.
Das vorgeschlagene Untersuchungsgebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 52 ha. Der Plan der räumlichen Abgrenzung liegt der Begründung bei. |
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