Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0634/2002  

 
 
Betreff: 1. Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB, Ortslage Eulo

2. Beschluss zur Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Eulo
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
27.03.2002 
22. Sitzung des Planungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
16.04.2002 
Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlußvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung des
    Verfahrens zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4
    Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer
    Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortslage Eulo entsprechend
    der in der Anlage dargestellten Fläche.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 


Erläuterungen:

 

Für die Ortslage Eulo besteht eine seit dem 23.07.1993 rechtskräftige Klarstellungs- und Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

 

Aufgrund einer Überschneidung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes “Neuan­siedlung Horno” mit dem Geltungsbereich der Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Eulo, sowie der Erforderlichkeit der Überprüfung der Grenzen der Satzung, des Gebäudebestandes und der Festsetzung konkreter Bebau­ungstiefen, ist die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung der alten Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB und parallel hierzu die Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB erforderlich.

 

Die Beteiligung der Bürger erfolgt in Form der Offenlage in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) - im Baudezernat.

 

Die Träger öffentlicher Belange werden über die Offenlegung informiert.

 

 


Anlagen:

 

Lageplan