Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0903/2003  

 
 
Betreff: Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zum Gartenweg" zum Zweck der Aufhebung eines Teils des Bebauungsplans
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
13.03.2003 
26. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
19.03.2003 
33. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
09.05.2003 
25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 2 (4) BauGB, im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans “Zum Gartenweg” einen Teilbereich des seit dem 11.05.2001 rechtskräftigen Bebauungsplans aufzuheben.

 

Der Aufhebungsbereich ist in der Anlage gekennzeichnet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger gem. § 28 Gemeindeordnung Mitwir­kungsverbot haben.

 

 


Erläuterungen:

 

Der seit dem 11.05.2001 rechtskräftige Bebauungsplan “Zum Gartenweg” setzt das Flurstück 141 der Flur 8 in seiner Gesamtheit als “Allgemeines Wohngebiet” WA fest, wodurch das gesamte Flurstück Baulandqualität besitzt. Das schloss die Festsetzung einer zweiten Zufahrt zum Grundstück und einer Verkehrsfläche vor dem Grundstück in seiner gesamten Breite mit ein.

 

Nach Rechtskraft des Bebauungsplans hat sich gezeigt, dass doch keine Notwendigkeit für die Festsetzung von Bauland für den unbebauten Teil des Flurstückes 141 besteht. Auch die entlang der Flurstücke 141 und 143 festgesetzte Verkehrsfläche wird nicht in voller Länge benötigt, sondern nur bis zu der im Bebauungsplan ebenfalls festgesetzten südlichen Grund­stücksauffahrt.

 

Da Bebauungspläne gem. § 1 BauGB nur aufgestellt werden sollen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, wird nun eine Korrektur vor­genommen, indem der Geltungsbereich des Bebauungsplans “Zum Gartenweg” entsprechend verkleinert wird.

 

Ein Ausschnitt des rechtskräftigen Bebauungsplans mit Kennzeichnung des Aufhebungs­bereiches ist dieser Beschlussvorlage beigelegt.