Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0915/2003  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Otto
Federführend:PDS-Fraktion Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2003 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   

Beschlußvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung des § 4 Pkt. 3 der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2003/2004.

 

Für die Grundschule 5 wird eine Zügigkeit auf 2 festgelegt.


Erläuterungen:

 

Der Beschlussvorschlag trägt den Elternanträgen zur Einschulung im Jahr 2003 Rechnung.

Für die Grundschule 5 liegen bisher 43 Anträge vor. Damit kann der Flexunterricht in vollem Umfang fortgesetzt werden.

Für alle anderen Grundschulen entstehen keine Nachteile. Fast allen Einschulungsanträgen innerhalb der Stadt kann damit entsprochen werden. Nach bisher vorliegenden Anträgen kann an jeder anderen Schule eine Klasse eingeschult werden.

Der Änderungsantrag auf Zweizügigkeit (statt 1,5) erfolgte nach Abstimmung mit dem Amtsleiter Dr. Kaiser, der nach Rücksprache mit dem staatlichen Schulamt, diese Änderungsform aus rechtlichen Gründen empfiehlt. Eine zuvor zwischen den Abgeordneten verschiedener Fraktionen besprochene Variante, die Zügigkeit völlig zu streichen, würde dazu führen, dass alle Einschulungsanträge nochmals gestellt werden müssten. Das staatliche Schulamt empfiehlt deshalb die im Antrag genannte Variante, damit herrscht auch für alle anderen Grundschule Rechtssicherheit.

Mit dieser neuen Variante erhöht sich die Rate der möglichen Einschulungen zu den beantragten von 84,7 % (jetziges Verfahren) auf 92,9 % (Beschlussantrag).

Damit entspricht die beantragte Verfahrensweise faktisch der ohne festgelegte Zügigkeit.

Für das kommende Jahr empfiehlt sich die Erarbeitung einer Satzung mit deckungsgleichen Schulbezirken ohne Festlegung der Zügigkeit, wie von einigen CDU-Abgeordneten bereits für dieses Jahr angeregt wurde.