Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 15 BbgKWahlG die Berufung von Herrn Peter Hans in die Funktion des Wahlleiters und von Herrn Sven Zuber in die Funktion des Stellvertreters des Wahlleiters für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Am 26.10.2003 finden die Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen statt.
Nach § 15 Abs. 1 und 4 BbgKWahlG beruft die Vertretung aus den wahlberechtigten Personen für das jeweilige Wahlgebiet einen Wahlleiter und einen stellvertretenden Wahlleiter. Ein Bediensteter der Stadt kann gemäß § 15 Abs. 2 BbgKWahlG auch dann zum Wahlleiter oder stellvertretenden Wahlleiter berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.
Die Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters hat nach § 2 Abs. 1 BbgKWahlV binnen eines Monats nach der Bekanntgabe des Wahltages (Verkündung der Rechtsverordnung des Innenministers) zu erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Peter Hans zum Wahlleiter und Herrn Sven Zuber zum stellvertretenden Wahlleiter für das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu berufen. |
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