Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, den Beschluß SVV/0968/2003 mit den Ortsbeiräten auszuwerten und wenn erforderlich, der SVV am 27.06.2003 eine von den Ortsbeiräten getragene Verfahrensweise zur Regelung des Wahlverfahrens mit der notwendigen Veränderung der Hauptsatzung zur Beschlußfassung vorzulegen. Erläuterungen: Nach der
Beschlußfassung vom 09.05.2003 gab es Hinweise der Ortsbeiräte, daß die
beschlossene Variante zur Wahl der Ortsbeiräte nicht mit diesen beraten wurde. Die
Ortsbeiräte sehen im zur Zeit praktizierten Wahlverfahren aus verschiedenen
Gründen die geeignetere Form. Gleichzeitig wird befürchtet, daß mit dem neuen
Wahlverfahren die Rolle der Ortsbeiräte negativ beeinflußt wird. Aus
diesen Gründen sehen wir in der Beratung mit den Ortsbeiräten eine wichtige
Voraussetzung zur Veränderung der Hauptsatzung. |
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