Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1060/2003  

 
 
Betreff: Änderung des Termins zur Auflösung der Grundschule 5, Cottbuser Str. 151, 03149 Forst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Edith
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
01.09.2003 
36. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
10.09.2003 
37. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2003 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschießt den Termin zur Auflösung der Grundschule 5, Cottbuser Straße 151, 03149 Forst, Schulnummer 10 0055 vom Ende des Schuljahres 2003/2004 auf das Ende des Schuljahres 2004/2005 zu verschieben und die Sicherstellung der notwendigen Weiterbeschulung der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Nordstadt auf dem rekonstruierten Schulstandort Frankfurter Straße 48 ab dem Schuljahr 2005/2006.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die begonnene Rekonstruktion des Schulstandortes Frankfurter Straße 48 kann nicht wie ursprünglich geplant fertiggestellt werden. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Bewilligung der ZiS-Fördermittel - geplant war 11/02 - tatsächlich eingegangen ist der Bewilligungsbescheid erst am 20. Mai 2003 - ist der vorgesehene Termin Schuljahr 2003/2004 nicht zu halten.

 

Erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides konnte mit dem Abschluss von Verträgen hinsichtlich Planung und Baurealisierung begonnen werden.

 

Aufbauend auf den Startschuss des Projektes zu 06/03 mit o. g. Bewilligungsbescheid ist vom Hochbauamt folgender Vorbereitungs- und Realisierungsablauf für diese kompakte Baumaßnahme zu verzeichnen und eingeordnet:

 

  1. Gebäude rot (Schulgebäude)
  • Baugenehmigung liegt seit 15. 7. 2003 vor
  • erste Vergaben sind getätigt, Baubeginn 11. 8. 2003
  • gleitende Projektierung und Baurealisierung von 08/03 bis 08/04
  • Erstausstattung IV/04

 

  1. Ergänzungsneubau (WC - Pausenhalle)
  • Bauantrag gestellt am 16. 6. 2003
  • nach Baugenehmigungseingang (voraussichtlich 10/03) erfolgt Ausführungsplanung und Vergabe, so dass Realisierung von 02/04 bis 10/04 möglich

 

  1. Gebäude gelb (Freizeit, Hort, Familie)
  • Bauantragstellung in 09/03 geplant
  • nach Baugenehmigungseingang (voraussichtlich I/04) erfolgt Ausführungsplanung und Vergabe, so dass Realisierung von II/04 bis II/05 möglich

 

  1. Außenanlagen
  • Projektvorbereitung und Umsetzung dieser Leistung außerhalb ZiS - 2000, d. h. über das Städtebauförderungsprogramm “Sanierungsgebiet Nordstadt”
  • Aufgabenstellung liegt seit 06/03 vor
  • Plausibilitätsprüfung, Planung, Vergabe und Realisierung nach Abschluss der Baumaßnahme an v. g. drei Gebäuden geplant, d. h. ab II/04 bis III/05 (eine vorherige Nutzung von Außenanlagen ist wegen paralleler Baufortführung “wegen Zerstörung” nicht sinnvoll)

 

 

V. g. geplanter Ablauf basiert u. a. auch auf der drei Jahre gestaffelten gestreckten Einordnung der finanziellen Mittel.

 

Offen und unbedingt erforderlich ist der Abriss und die Flächenrückgabe des Containerstandortes “Förderschule” bis spätestens III/04.

 

Bedingt durch die kompakte Anordnung der Gebäude

 

  • Schule
  • Pausenhalle/WC
  • Hort/Freizeit
  • Turnhalle
  • Außenanlagen/Container

 

auf engsten Räumen werden die Bereich Innenhof/Außenanlagen (außer Sportplatz) für die Baumaßnahmen uneingeschränkt benötigt, d. h. die Flächen sind für

 

  • Baustelleneinrichtungen
  • Kranstandorte
  • Transport- und Lagerflächen usw.

 

vorgesehen.

 

An diesem Standort Baumaßnahmen und Grundschulbetrieb parallel durchzuführen widerspricht sich auch aus sonstigen Kriterien wie

 

  • fehlende Feuerwehrzufahrt/Rettungswege
  • starker Lärmbelästigung
  • Staubbelästigung
  • optischer Faktoren, d. g. die Baustelle zur Ablenkung des Schulbetriebes
  • sehr beengt nutzbare Außenflächen (Schulhof), der Außenanlagen und diese nur als Provisorium

 

Zusammenfassen ist von gegenwärtigen Erkenntnisstand festzustellen, dass die Wiedereröffnung des Grundschulstandortes Frankfurter Straße 48 mit Schulgebäude, Hortgebäude und realisierten Außenanlagen erst zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 möglich ist.