Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0021/2003  

 
 
Betreff: Herabsetzung der Zügigkeit für die Realschule und die Gesamtschule Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Edith
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Haupt- und Petitionsausschuß Vorberatung
03.12.2003 
1. Sitzung des Haupt- und Petitionsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
12.12.2003 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Anbetracht des ab dem Schuljahr 2004/2005 in den weiterführenden Schulen (ab Klassenstufe 7) einsetzenden Schülerrückgangs und zur Herstellung der Rechtssicherheit beim Schulübergangsverfahren, die Zügigkeit in der Realschule und der Gesamtschule beginnend mit der Eingangsstufe auf 2 Eingangsklassen herabzusetzen und diese beiden Schulen mit 2-Zügigkeit weiterzuführen.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Ab dem Schuljahr 2004/2005 ist ein drastischer Schülerrückgang in den weiterführenden Schulen zu verzeichnen. Anhand der vorliegenden Schülerzahlen können nur ca. sieben 7. Klassen gebildet werden.

 

Das Gymnasium hat ab dem Schuljahr 2004/2005 nur noch 3 Züge. Die Gesamtschule und die Realschule würden demnach 4-zügig bleiben.

 

Durch das Staatliche Schulamt und den Schulträger wird ein Wahlverhalten von Schülern und Eltern vermutet, das für die Gesamtschule zu nur einer 7. Klasse führt. Lt. Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) § 103 ist die Mindestzügigkeit von zwei Parallelklassen vorgeschrieben.

 

Im Interesse des Erhaltes eines vollständigen Schulangebotes weiterführender Schulen in der Stadt Forst (Lausitz) und zur Herstellung der Rechtssicherheit im Übergangsverfahren beabsichtigt die Stadt Forst (Lausitz) die Zügigkeit der weiterführenden Schulen in der dargestellten Weise zu verringern.

 

Sollte in einem Jahrgang eine Übernachfrage sein, besteht die Möglichkeit befristet die Zügigkeit zu erhöhen.

 

Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation enthalten die Richtwerte für die Klassenbildung. Für die Sekundarstufe I beträgt der Frequenzrichtwert für die Klassenbildung 27. Es gilt die Bandbreite von 20 bis 28.

 

Anhand der Schülerzahlen aus dem Schuljahr 2003/2004, welche in ähnlicher Höhe auch in den nächsten Jahren erwartet werden, wird die Bildung von 7. Klassen beispielhaft dargestellt.

 

Schülerzahlen Schuljahr 2003/2004 - Stand 6. Klassen

 

Schule

Schülerzahl

Grundschule Forst Mitte

42

Grundschule Noßdorf

24

Grundschule Keune

21

Grundschule 5 (Eulo)

22

Grundschule Nordstadt

33

Grundschule Groß Schacksdorf

geschätzt 10

Schüler aus Döbern und Umgebung

geschätzt 6

 

 

Gesamtschülerzahl

158

 

Bei einer Schülerzahl von ca. 158 Schülern können sieben 7. Klassen gebildet werden (ca. 22 Schüler je Klasse).