Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Forst GmbH:
1 Sitz: hauptamtlicher Bürgermeister 6 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 104 Absätze 1 und 2, i.V.m. § 50 Abs.2 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Brandenburg):
2 Sitze - CDU - Fraktion 1 Sitz - PDS - Fraktion 1 Sitz - SPD - Fraktion 1 Sitz - FDP - Fraktion 1 Sitz - Fraktion "Wir für Forst" Erläuterungen:
Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages endet die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder mit Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung. Bis zur Bestellung des neuen Aufsichtsrates werden die Geschäfte durch den alten Aufsichtsrat weitergeführt.
Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages sind 7 Mitglieder für den Aufsichtsrat zu bestellen. Der Bürgermeister ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages kraft Amtes Aufsichtsratsmitglied.
Die weitere Besetzung der 6 Sitze erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 104 Absätze 1 und 2 GO, i.V.m. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Brandenburg (Hare-Niemeyer-Verfahren). Die Fraktionen haben das Recht nicht nur Stadtverordnete sondern auch andere Personen vorzuschlagen. |
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