Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Besetzung des Aufsichtsrates der Krankenhaus Forst GmbH:
1 Sitz: hauptamtlicher Bürgermeister 5 Sitze: Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung mit nachfolgender Sitzverteilung (entsprechend § 104 Absätze 1 und 2, i.V.m. § 50 Abs.2 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Brandenburg):
2 Sitze - CDU - Fraktion 1 Sitz - PDS - Fraktion 1 Sitz - SPD - Fraktion 1 Sitz - Losentscheidung des Vorsitzenden zwischen der FDP-Fraktion und
Erläuterungen:
Gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung. Bis zur Bestellung des neuen Aufsichtsrates werden die Geschäfte durch den alten Aufsichtsrat weitergeführt.
Auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages sind insgesamt 10 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Krankenhaus Forst GmbH zu bestellen. Davon werden 6 Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung für den Aufsichtsrat benannt. Die anderen 4 Mitglieder werden vom Kreistag benannt. Nach § 104 Abs. 2 GO in Verbindung mit Absatz 1 vertritt der hauptamtliche Bürgermeister die Gemeinde im Aufsichtsrat. Der hauptamtliche Bürgermeister kann Bedienstete der Gemeinde mit seiner Vertretung beauftragen. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die besonderen Sach- und Verwaltungskenntnisse in die Entscheidungen dieses Organs eingebracht werden können. Gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 GO kann die Gemeindevertretung abweichend von Satz 1 eine andere Regelung treffen.
Die weitere Besetzung der 5 Sitze erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 104 Absätze 1 und 2 GO, i.V.m. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Brandenburg (Hare-Niemeyer-Verfahren). § 50 Abs. 2 Satz 4 sagt, dass bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los entscheidet, welches der Vorsitzende zu ziehen hat. Die Fraktionen haben das Recht nicht nur Stadtverordnete sondern auch andere Personen vorzuschlagen. Anlagen:
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