Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0058/2004  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0835/2002 "Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Edith
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2004 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Beschluss Nr. SVV/0835/2002 „Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten“ vom 6. Dezember 2002 aufzuheben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße vom 21. Februar 2003 wurde der Stadt dringend empfohlen das am 17. Februar 2003 begonnene Vergabeverfahren zur Pacht, Betreibung Freibad Forst (Lausitz) als öffentliche Ausschreibung abzubrechen und dies den betreffenden Bewerbern auch schriftlich mitzuteilen. Der Kern der Begründung bezog sich auf eine Überschreitung des Schwellenwertes (200.000,00 Euro) gemäß § 2 Nr. 3 VgV für Lieferungen und Leistungen im vorgesehenen 5-Jahres-Vergabezeitraum.

 

Die Rechtsamtsleiterin des Landkreises schlussfolgerte daraus die Notwendigkeit einer europaweiten Ausschreibung.

 

Dem gegenüber stand jedoch das Beratungsergebnis der Stadt Forst (Lausitz) mit der Auftragsberatungsstelle des Landes Brandenburg, welche unter Kenntnis aller notwendigen Materialien, einschließlich des Ausschreibungstextes, keine Notwendigkeit zur europaweiten Ausschreibung sah.

 

Unter dem Strich bleibt jedoch eine unklare Rechtssituation zu konstatieren.

 

Der zweite Hauptgrund für das Abbrechen des begonnenen Vergabeverfahrens war die zwischenzeitlich als rechtlich klar erkannte Aussage, dass die gewählte Ausschreibungsform zur Nichtteilnahmemöglichkeit der Stadtwerke Forst GmbH führt.

 

 

 

Die aktuelle Arbeitsrichtung der Stadt Forst (Lausitz) besteht darin, die Betriebsführung des Freibades Forst (Lausitz) der Stadtwerke Forst GmbH zu übertragen.

 

Hierzu wird derzeit ein erster Entwurf eines Betriebsführungsvertrages erarbeitet und mit der Stadtwerke Forst GmbH verhandelt. Ziel ist es mit Wirkung zum 1. Mai 2004 über einen noch zu fassenden Stadtverordnetenbeschluss die Betriebsführung zu übergeben.