Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0077/2004  

 
 
Betreff: Betriebsordnung für das Krematorium der Stadt Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kreische
Federführend:Betriebsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
19.02.2004 
2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Anlagen:
betriebsordnung krematorium

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Betriebsordnung für das Krematorium der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Erstellung einer neuen Betriebsordnung für das Krematorium der Stadt Forst (Lausitz) ergibt sich vordergründig aus der nachstehenden, neu erlassenen Gesetzgebung des Landes Brandenburg:

 

-           Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBest.G) vom 07.11.2001 (GVBl. Teil I Nr. 16 vom 09.11.2001)   u n d

 

-           Der Verordnung über die Anforderungen für den Betrieb von Feuerbestattungsanlagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Feuerbestattungsanlagenverordnung – BbgFBAV) vom 04.09.2002 (GVBl Teil II Nr. 25 vom 30.09.2002).

 

Im § 4 Abs. 1 und 4 der BbgFBAV vom 04.09.2002 ist festgeschrieben, dass der Betrieb durch eine Betriebsordnung zu regeln und der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen ist.

 

Zuständig für die Genehmigung des Betriebes und die Überwachung des Betriebes der Feuer­bestattungsanlagen sind gemäß § 24 Abs. 5 der BbgBest.G vom 07.11.2001 die Landräte und Oberbürgermeister als allgemeine untere Landesbehörde.

 

Nachstehende Änderungen wurden gegenüber der bestehenden Betriebsordnung vorgenommen:

 

a)      Änderungen bedingt durch neue Landesgesetzgebung

 

-           Aufbewahrungszeiten des Feuerbestattungsverzeichnisses von bisher 50 Jahren auf neu 20 Jahre.

 

-           Aufbewahrungszeiten der Bestattungsscheine zum Nachweis der 2. Leichenschau von bisher 0 Jahren auf neu 20 Jahre.

 

-           Die Vorlage der vorher geforderten Beisetzungsgenehmigung bei der Ausgabe der Urnen entfällt. Dafür werden Rückmeldungen über den Nachweis der Beisetzungen an die Friedhöfe ausgegeben und der Rücklauf kontrolliert.

 

b)      Änderungen zur Optimierung des Ablaufes im Krematorium als Dienstleistender

 

-           Hilfeleistung bei Entladearbeiten für die einliefernden Bestatter,

 

-           Bereitstellung von mehreren Einlieferungs- und Auslieferungsbüchern, getrennt nach den einzelnen Bestattern,

 

-           Schaffung der Möglichkeit, Betriebsbesichtigungen durchzuführen und die Einräumung der Teilnahme für Hinterbliebene bei der Einäscherung selbst nach Anmeldung und Genehmigung des zuständigen Amtsleiters.

 

Die dargestellten Veränderungen bedeuten nur geringfügige Abweichungen von der derzeit bestehenden Betriebsordnung.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Betriebsordnung für das Krematorium

der Stadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 betriebsordnung krematorium (94 KB)