Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0089/2004  

 
 
Betreff: Verfahrensweise zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Brandenburg vom 17. Dezember 2003 ab 1. Januar 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bettina Bossert
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
09.02.2004 
2. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
10.02.2004 
1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2004 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2004 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Aufgaben des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages ab 1. Januar 2004 weiterhin im Sachgebiet Kita der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt werden. Bedingung ist, dass die im öffentlich-rechtlichen Vertrag unter Punkt III.1. vereinbarte Kinderkostenpauschale bis zum 31. Dezember 2005 mindestens 1.300,00 Euro beträgt und der Landkreis Spree-Neiße einen entsprechenden Vertrag mit allen kreisangehörigen Gemeinden bzw. Ämtern abschließt. Die mit dem Bürgermeister am 23. Dezember 2003 abgeschlossene Übergangsregelung wird mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages rückwirkend zum 1. Januar 2004 unwirksam.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterzeichnen.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

 

Aufgrund der Änderungen des Kita-Gesetzes ist eine Neuregelung der Aufgaben zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und den Gemeinden bzw. Ämtern erforderlich. Eine übereinstimmende Auffassung besteht darin, eine einheitliche Lösung für den gesamten Landkreis zu erzielen, die sowohl unter fachlichen als auch unter finanziellen Aspekten eine tragbare Lösung für alle Beteiligten darstellt.

 

Bis 31.12.2003 wurden die Aufgaben durch den Leistungsverpflichteten, die Stadt Forst (Lausitz), wahrgenommen. Sie sollten zum Wohle der Bürger und der in zwei Jahren angeeigneten fachlichen Kenntnisse auch weiterhin in der jeweiligen Gemeinde bzw. im jeweiligen Amt durchgeführt werden.

 

Der Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde mit Vertretern des Landkreises Spree-Neiße und ausgewählten kreisangehörigen Gemeinden und Ämtern, zu denen auch die Stadt Forst (Lausitz) gehörte, in Beratungen am 7. Januar 2004 und 14. Januar 2004 überarbeitet und rechtlich geprüft.

 

Vom Sachgebiet Kita/Horte war sicherzustellen, dass durch die vereinbarte Kinderkostenpauschale die Stadt Forst (Lausitz) mindestens die Leistung erhält, zu der der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 16 Abs. 2 des Kita-Gesetzes in der derzeit gültigen Fassung verpflichtet ist. Das heißt: zur Zahlung von mindestens 84 von Hundert der Kosten des notwendigen pädagogischen Personals der Einrichtung, das zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 Kita-Gesetz erforderlich ist. Dieser Zuschuss  wird höchstens für die Anzahl des tatsächlich beschäftigten pädagogischen Personals gewährt. Bemessungsgröße sind die Durchschnittsssätze der jeweils gültigen Vergütungsregelung.

 

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die vereinbarte Kinderkostenpauschale im Zweijahres-Rhythmus der Kinderzahl und der Personalkostenentwicklung angepasst wird. Grundlage für die Zahlung im Jahr 2004 ist die Kinderzahl der in der Stadt Forst (Lausitz) zum Stichtag 31. Dezember 2002 lebenden Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (1.789 Kinder). Die daraus ermittelte Summe in Höhe von 2.325.700,00 Euro deckt die zu planenden notwendigen Personalkosten in Höhe von 84 vom Hundert, die erforderlich sind um den Betreungsbedarf abzudecken.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag (137 KB)