Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0144/2004  

 
 
Betreff: Beschluss zum Bebauungsplan "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
13.05.2004 
3. Sitzung des Planungsausschusses abgelehnt   
Hauptausschuss Vorberatung
26.05.2004 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.06.2004 
5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
satz_beschl

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße. Der Geltungsbereich ist begrenzt:

 

¨       Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21

¨       Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21; innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42

¨       Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42

¨       Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 29.09.2000, geändert durch Beschluss am 07.12.2001, in öffentlicher Sitzung beschlossen, für die “Anbindung vom Knoten­punkt B 122/L 48” (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Den Bürgern wurden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf einer Informationsveranstaltung am 12.02.2002 die allgemeinen Ziele und wesentlichen Inhalte der Planung erläutert sowie Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Grundsätzliche Anregungen wurden nicht gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte vom 08.04.2002 bis 10.05.2002.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 13.01.2003 bis 14.02.2003 öffentlich ausgelegt worden. Nach Überarbeitung des Entwurfs erfolgte eine erneute, verkürzte und eingeschränkte öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs vom 22.10.2003 bis 07.11.2003.

 

Die im Verfahren von Trägern öffentlicher Belange sowie von Bürgern gegebenen Anregungen und Hinweise sowie die sich aus der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung ergebenden Abwägungsvorschläge hierzu sind den Anlagen 1.0 und 1.1 zu entnehmen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1.0 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

Anlage 1.1 - Stellungnahmen der Bürger

Anlage 2 - Satzungsbeschluss

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satz_beschl (81 KB)