Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Forst (Lausitz) laut Anlage. Erläuterungen:
Mit dem Erlass der neuen Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) am 20.01.2005 sind auch Teile des Ortsrechts neu zu beschließen. Die vorliegende Satzung weist keine inhaltlichen Unterschiede gegenüber der bisher geltenden Satzung auf. Anlagen:
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Forst (Lausitz)
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||