Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt – Abwasserabgabensatzung – entsprechend Anlagen 1 bis 8.
Die Anlagen 1 bis 8 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu u. a. am 28.12.2004 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Erhebung von Abwasserabgaben eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.
Die Hauptsatzung wurde am 20.01.2005 beschlossen und danach bekannt gemacht, so dass nun die Abwasserabgabensatzung beschlossen und in Kraft gesetzt werden kann.
Die Kalkulation der Abgaben wurde zur Satzung 30.06.2004 nicht verändert. Inhaltlich wurde der § 6 den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Im § 11 wurde neu aufgenommen, die Ableitung von Niederschlagswasser in offene Gräben.
Im § 12 wurde eine genaue Definition des Begriffs Abwasser eingefügt. Des Weiteren wurde eine rechtliche Änderung bezüglich der technischen Serviceleistungen als sonstige Abgaben vorgenommen.
Im § 14 wurden die Absätze 2 bis 4 neu eingefügt. Bisher gab es keine Regelung zu den Vorauszahlungen der Abwassergebühren. Diese Formulierungen stellen nur eine Klarstellung zu der bisher bereits praktizierten Handhabung dar. Anlagen:
Anlage 1 – Abwasserabgabensatzung Anlage 2 – Gebührenkalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 2004 Anlage 3 – Beitragskalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser 2004 Anlage 4 – Kalkulation für Kostenersatz der Grundstücksanschlussleitungen 2004 Anlage 5 – Kalkulation der Serviceleistungen 2004 Anlage 6 – Gebührenkalkulation für das Einleiten von Niederschlagswasser 1995 Anlage 7 – Gebührenkalkulation Schmutzwasser, Kanalbenutzungsgebühren Schmutzwasser und für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen vom 01.08.1999 bis Anlage 8 – Ermittlung der Niederschlagswassergebühr 01.02.2003 bis 30.06.2004 Anlage 9 – Synopse
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