Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt dem Trägerverein Evangelische Grundschule Forst e. V. einen Grundschulstandort mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 zur Nutzung zu überlassen (Grundsatzbeschluss). Erläuterungen:
Der Trägerverein Evangelische Grundschule Forst e. V. plant die Errichtung einer freien Evangelischen Grundschule als Ersatzschule gemäß BbgSchulG in Forst (Lausitz). Die Evangelische Kindertagesstätte soll an den selben Standort umziehen.
Die Aufnahme des Schulbetriebes ist mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 als einzügige Grundschule mit einer Klassenstärke von 20 Schülern geplant.
Nach Vorgesprächen seit November 2004 hat der Trägerverein Evangelische Grundschule Forst e. V. am 7. Februar 2005 den Antrag auf Nutzungsüberlassung des Grundschulstandortes Eulo gestellt. In einer Beratung zwischen dem Trägerverein und der Stadt Forst (Lausitz) am 24. Februar 2005 wurde jedoch städtischerseits darauf verwiesen, dass eher einer der aktuell beschlossenen 4 weiterzuführenden Grundschulstandorte (vgl. Beschlussvorlage Nr. SVV/0205/2004/(neu)/1 vom 26.11.2004) zweckmäßiger Weise zu wählen sei. Die Nutzungsüberlassung des Grundschulstandortes in Eulo würde nach einjähriger Auflösung dieses Standortes zum Wiederaufleben eines 5. Grundschulstandortes führen. Dies liegt wesentlich über dem Bedarf an Grundschulstandorten in der Stadt Forst (Lausitz).
Gemäß Ersatzschulgenehmigungsverordnung ist die Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule unter Nachweis des Nutzungsrechts eines für den Schulbetrieb geeigneten Objektes bis zum 30. März des Jahres, das der Aufnahme des Schulbetriebes vorangeht, beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einzureichen.
Der Trägerverein Evangelische Grundschule Forst e. V. muss den Antrag daher bis zum 30. März 2005 gestellt haben und bittet um eine positives Votum der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2005 für die Nutzungsüberlassung eines städtischen Schulstandortes. |
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