Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0429/2005/1  

 
 
Betreff: Ergänzung der Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, Andreas
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
12.09.2005 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
26.09.2005 
16. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.09.2005 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.11.2005 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Ergänzung der Benutzungsordnung für das Internetcafé im Hort- und Freizeithaus Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst nach Punkt 10:

 

Kostenbeteiligung für Internetzugang - 0,02 Euro/Minute

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage der Bereitstellung von Fördermitteln konnte das Internetcafé im Hort- und Freizeithaus der Grundschule Nordstadt, Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst eingerichtet werden.

 

In Abstimmung mit der ILB des Landes Brandenburg kann eine Kostenbeteiligung für die Internetnutzung von den Nutzern verlangt werden. Es darf jedoch kein Gewinn erzielt werden.

 

Die vorgeschlagene Kostenbeteiligung entspricht dem Wert der üblicherweise in Bibliotheken der Region, so auch in der Forster Stadtbibliothek, unter gleicher Prämisse angesetzt wird.