Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0480/2005  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung für eine überplanmäßige Ausgabe nach § 81 GO und § 4 (3) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 für das Freibad Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. Kaiser
Frau Balzer
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
29.08.2005 
15. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2005 
13. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Anhörung
16.09.2005 
11. Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Eilentscheidung nach § 68 Absatz 1 GO wird für die überplanmäßige Ausgabe nach § 81 GO und § 4 (3) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 85.000 Euro (Netto) für das Freibad Forst (Lausitz) genehmigt.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß Betriebsführungsvertrag für das Freibad muss die Stadt Forst (Lausitz) an die Stadtwerke Forst GmbH im Haushaltsjahr 2005 ein voraussichtliches Betriebsführungsentgelt in Höhe von 160.000 Euro (Netto) zahlen.

Im § 9 (1) Buchstabe f) sind Abschlagszahlungen für Mai bis August in Höhe von je 40.000 Euro (Brutto) zu tätigen. Die Endabrechnung erfolgt bis 31.12.2005.

 

Die Planung 2005 war im November 2004 abgeschlossen. Festlegungen aus dem Betriebsführungsvertrag – Unterzeichnung März 2005 – konnten im Planansatz 2005 somit nicht berücksichtigt werden.

 

Planansatz:                 70.000 Euro (Netto)

Voraussichtliches Entgelt lt.

Betriebsführungsvertrag:               160.000 Euro (Netto)

zusätzlicher Bedarf:               ca.  90.000 Euro (Netto)

 

Die Netto-Beträge verstehen sich zzgl. 16 % Mwst. Zur Deckung werden folgende Haushaltsstellen eingesetzt:

 

90100.83200 - Kreisumlage              42.000 Euro

91400.80700 - Kassenkreditzinsen              33.000 Euro

91500.84100 - Zinsen für Rückzahlungen Zuweisungen  10.000 Euro

              85.000 Euro

 

Die verbleibenden 5.000 Euro werden durch Sollübertrag von den Bewirtschaftungsausgaben des Freibades zur Verfügung gestellt.