Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0537/2005  

 
 
Betreff: Beschluss zur Einführung einer Stadtflagge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Klußmann
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
02.11.2005 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Einführung einer Flagge für die Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der in der Beschlussvorlage Nr. SVV/0533/2005 (Änderung der Hauptsatzung bezügl. Wappen und Flagge) gegebenen Flaggenbeschreibung und -abbildung.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Wie in der o.g. Beschlussvorlage für die SVV erläutert, ist eine Neuregelung für die kommunalen Hoheitszeichen der Stadt Forst (Lausitz) in der Hauptsatzung, § 2, erforderlich geworden.

 

In die geänderte Fassung der Hauptsatzung, § 2, soll neben Wappen und Dienstsiegel auch eine Bestimmung über die Flagge der Stadt aufgenommen werden.

 

Ein Beschluss zur Einführung einer Flagge der Stadt ist bislang nicht erfolgt. Die Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (KommHzV) vom 6.9.2000 (GVBl. II S. 339) fordert zur Einführung von Flaggen die Genehmigung durch das Innenministerium des Landes Brandenburg. Dem Genehmigungsantrag ist ein Beschluss der zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaft und ein Gutachten des Brandenburgischen Landeshauptarchives (BLHA) beizufügen (KommHzV, § 3 in Verbindung mit § 1). Das Gutachten ist beim BLHA beantragt.

Anlagen:

Anlagen:

 

Es wird auf die Nr. SVV/0533/2005 und die dort beigefügten Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 verwiesen.