Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0575/2005  

 
 
Betreff: Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Lindenstraße/Lindenplatz (von Haus-Nr. 2 bis 6)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.12.2005 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
08.12.2005 
18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
16.12.2005 
13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
sbbs_lindenstraße

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die Linden­straße/Lindenplatz (von Haus-Nr. 2 bis 6) lt. Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und dem dazu ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus wurde festgestellt, dass sämtliche erlassene Hauptsatzungen der Stadt Forst (Lausitz) unwirksam sind und auch für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen eine satzungsrechtliche Grundlage fehlt.

 

Des Weiteren hat die Neufassung des § 2 KAG Brandenburg nicht berücksichtigt, dass es auch Straßenbau­maßnahmen gibt, welche bei Veröffentlichung des KAG bereits abgeschlossen waren. Aus diesem Grund ist für diese Maßnahmen weiterhin eine Einzelsatzung mit Angabe des Beitrags­satzes erforderlich.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzungstext

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 sbbs_lindenstraße (179 KB)