Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0593/2005  

 
 
Betreff: Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Einziehung Lindenplatz (von hinter Haus Nr. 15 in südliche Richtung, entlang der
Freifläche bis Lindenstraße) nach § 8 BbgStrG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Vorberatung
12.01.2006 
19. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2006 
17. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2006 
14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Absicht, den Lindenplatz (von hinter Haus Nr. 15 in südliche Richtung, entlang der Freifläche bis Lindenstraße) einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. Der Bereich der Einziehung wird Teil der Grünanlage Lindenplatz.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der Lindenplatz in bezeichnetem Abschnitt hat seine Verkehrsbedeutung zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke verloren. Die Fahrspur dient lediglich noch als PKW-Abstellfläche für maximal 6 Kfz.

 

Mit dem Rückbau der Gebäude Lindenplatz 16 – 22 wird diese Fläche durch den Grundstückseigentümer, die FWG mbH, als Freifläche gestaltet.

Die Stadt Forst (Lausitz) plant zum Brandenburg-Tag die Neugestaltung und Aufwertung der beiden Freiflächenareale Lindenplatz.

Die Bauvorhaben sollen miteinander verbunden werden und eine Einheit bilden. Die Vorplanung wird erarbeitet.

 

Die Absicht der Einziehung ist auf Kosten des Trägers der Straßenbaulast 3 Monate vorher in der Gemeinde, die die Straße berührt, öffentlich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageskizze