Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0640/2006  

 
 
Betreff: Stadtumbau Ost - Teilprogramm Aufwertung
Sanierungsgebiet "Innenstadt"
hier: Bestätigung der Planung zum Straßenbau Uferstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss Entscheidung
06.04.2006 
22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bestätigt die Planung zum Straßenbau Uferstraße.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Uferstraße wird im Straßenkataster der Stadt Forst (Lausitz) teilweise als Anliegerstraße und teilweise als Straße mit sonstiger Verkehrsfunktion geführt. Sie ist derzeit als Verkehrsverbin­dung zwischen der Cottbuser Straße/Promenade und dem Friedrichplatz nicht vorhanden. Der Fußgänger- und Radfahrverkehr erfolgt ungeordnet über die privaten Flächen der Forster Wohnungsunternehmen.

 

Ziel des Bauvorhabens ist die Herstellung eines verbindenden Grünzuges zwischen der Promenade/Cottbuser Straße und dem Friedrichplatz, um damit zentrale Bereiche der Stadt fußläufig zu verbinden. Dabei soll der historische Verlauf weitestgehend wieder aufgenommen werden. Das Bauvorhaben erfolgt parallel zur Umgestaltung der anliegenden Wohnhöfe.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Zentrum der Stadt Forst (Lausitz) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet “Innenstadt”. Es schließt im Norden an die Cottbuser Straße und im Süden an den Friedrichplatz an. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 129,00 m.

 

Es ist die Herstellung eines Weges in Asphaltbauweise (Breite 3,50 m) und straßenbegleitend einer Allee aus Rotdorn-Bäumen (Breite je Grünstreifen mit Entwässerungsmulde 2,00 m) vorge­sehen. Im Bereich der Cottbuser Straße ist die Befestigung in Anlehnung an die Cottbuser Straße und Promenade mit einer Natursteinpflasterung geplant, der Straßenquerschnitt wird 3-gliedrig (Gehweg, Fahrbahn, Gehweg) ausgeführt. Die Breite ergibt sich zwischen der vorhan­denen Bebauung. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt über die Seitenbereiche in eine herzustellende Straßenmulde.

 

Aufgrund der Notwendigkeit der Führung des Anlieger- und Lieferverkehrs in die anliegenden Wohninnenhöfe ist eine Bemessung des Oberbaus in der Bauklasse V erforderlich. Im Zuge des Bauvorhabens ist die Umsetzung des Gedenksteins “Synagoge Forst” an den Standort des Gebäudes der ehemaligen Wasserstraße 6 vorzunehmen.

 

Zur Durchführung des Bauvorhabens sind Kosten in Höhe von 120.000,00 EUR brutto veran­schlagt. Es stehen Fördermittel in Höhe von 2/3 der förderfähigen Baukosten aus dem Förder­programm “Stadtumbau Ost” zur Verfügung.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

61502.94050

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift