Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt den Stadtumbauvertrag nach § 171 c BauGB in Verbindung mit § 11 BauGB (Rahmenvertrag zur Umgestaltung des Zielgebietes Marktplatz) zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Forster Wohnungsgenossenschaft e.G. lt. Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Anlagen:
Stadtumbauvertrag mit Anlagen 1 - 3
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