Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich “Alsenstraße/Hainenweg”.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben. Erläuterungen:
Die Gemeinde kann gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen.
Lediglich bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Außenbereichssatzung) und nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungsflächen) sind gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB entsprechend anzuwenden. Insofern konnte bei der Erstellung der Klarstellungssatzung i.S.d. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB auf die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger und sonstigen Träger verzichtet werden. Anlagen:
Satzungsbeschluss
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