Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2006 für die Haushaltsstelle 02300.655110 (Gerichts- und Rechtsberatungskosten) in Höhe von 50.000 Euro werden durch die Stadtverordnetenversammlung entsprechend § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in Verbindung mit § 4 (3) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen. Erläuterungen:
Für das Haushaltsjahr 2006 wurden für die Haushaltsstelle 02300.65510 für Gerichts- und Rechtsberatungskosten finanzielle Mittel in Höhe von 71.000 Euro veranschlagt. Im Rahmen von Klageverfahren gegen die Stadt Forst (Lausitz) bezüglich verschiedener Gebührenbescheide wurde die Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) als nicht rechtssicher bewertet. Bei Erschließungs-, Straßenausbau- und Kanalanschlussbeiträgen sind bei der Stadt Forst (Lausitz) gerichtliche Widersprüche der betreffenden Anlieger eingegangen und entsprechend den Urteilen erfolgte laut Kostenfestsetzungsbeschluss eine Kostenerstattung.
Im Rahmen der Prozesse und der rechtlichen Bewertung der Neufassung der Hauptsatzung sind der Stadt Forst (Lausitz) im lfd. Haushaltsjahr bis zum 31.05.2006 Kosten in Höhe von 24.703,14 Euro entstanden.
In den betreffenden Verfahren wurden durch die Stadt Forst (Lausitz) neue Bescheide erstellt. Jedoch ist auch hier mit entsprechenden Widersprüchen und Klageverfahren zu rechnen, so dass bis zum Ende des Jahres 2006 voraussichtlich weitere Gerichtskosten entstehen werden.
Im Rahmen des Rechtsstreites zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der ABM 1155/00 sind der Stadt Forst (Lausitz) bisher Gerichtskosten in Höhe von 13.239,07 Euro entstanden und im Klageverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Entschädigungsfonds für Grundstücke Kosten in Höhe von 4.786,62 Euro.
Die ursprünglich im Haushaltsplan 2006 veranschlagten Mittel auf der o. g. Haushaltsstelle sahen neben den Aufwendungen für Anwaltskosten nur Gerichtskosten in Höhe von ca. 14.800 Euro vor. Diese Summe ist damit nicht ausreichend. Um die Kosten der Verfahren und die Anwaltskosten zu decken, sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 50.000 Euro notwendig (damit stehen der Haushaltsstelle 121.000 Euro zur Verfügung). In der zusätzlichen Summe sind Anwaltskosten von Mai – November 2006 in Höhe von 29.061,83 Euro und erwartete Gerichtskosten in Höhe von 20.938,17 Euro enthalten.
Aufgrund der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 § 4 (3) bleibt der überplanmäßige Betrag in dieser Höhe der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten. Der Betrag ist notwendig, da die Stadt Forst (Lausitz) den gerichtlichen und anwaltsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen muss.
Die Deckung der notwendigen Mittel erfolgt insgesamt entsprechend nachstehender Übersicht:
3.000,00 Euro Haushaltsstelle 79100.71800 (Zuschüsse für Beschäftigungsmaßnahmen) 6.848,64 Euro Haushaltsstelle 77100.41400 (Dienstbezüge ... ) 3.000,00 Euro Haushaltsstelle 06100.65230 (Telefonkosten Amt 10) 5.000,00 Euro Haushaltsstelle 06100.65030 (Bürobedarf Amt 10) 32.151,36 Euro Haushaltsstelle 02000.41400 (Personalkosten Beschäftigte Amt 10)
Finanzielle Auswirkungen:
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