Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
In der Stadtverwaltung Forst (L.) ist ein Antrag auf Eheschließung am Reformationstag (gesetzlicher Feiertag) eingegangen. In der jetzigen Verwaltungsgebührensatzung ist dies bisher nicht geregelt. Es wird davon ausgegangen, dass weitere Anträge zur Durchführung einer Eheschließung an Sonn- bzw. Feiertagen eingereicht werden, welche jedoch im Einzelfall zu entscheiden sind.
Die Änderung im Pkt. 4.4. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Forst (Lausitz) und dem Landkreis Spree-Neiße, Führerscheinstelle. Anlagen:
- 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz) - Gebührenkalkulation
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