Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestellt namentlich die Mitglieder der zuständigen obersten Dienstbehörde und deren jeweilige Stellvertreter im Verhinderungsfalle als Mitglieder der Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz).
Die Liste der namentlich benannten Mitglieder der Einigungsstelle ist als Anlage der Erläuterung beigefügt.
2. Des Weiteren bestellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) mit sofortiger Wirkung Herrn Andreas Koark, Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, zum unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Mit der Neuwahl des Personalrates endete die Amtszeit der Personalvertretung mit Ablauf des 10.05.06. Gleichzeitig endete damit die Einrichtung der personalvertretungsrechtlichen Einigungsstelle.
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gemäß § 71 (3) des Personalvertretungsgesetzes Brandenburg die in der Anlage genannten Beschäftigten und Beamten der Stadtverwaltung Forst (Lausitz) zu Mitgliedern der Einigungsstelle, als Vertreter der zuständigen obersten Dienstbehörde. Gleichzeitig wird deren jeweilige Vertreterreihenfolge im Verhinderungsfalle festgelegt. Die Liste der namentlich benannten Mitglieder der Einigungsstelle und deren Stellvertreter ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Den unparteiischen Vorsitz der Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz) hatte bisher ebenfalls Herr Koark, Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, inne.
Herr Koark erklärte sich mit Schreiben vom 30.06.06 bereit, weiterhin auch über die Amtszeit der neu gewählten Personalvertretung als unparteiischer Vorsitzender für die Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz) zu wirken.
Der Personalrat hat mit Schreiben vom 22.06.06 die Besetzung zum unparteiischen Vorsitzenden mit Herrn Richter Koark die Zustimmung erteilt.
Aufgaben und Funktion der Einigungsstelle nach § 71 Personalvertretungsgesetz Brandenburg:
Anlagen:
Personen für die Einigungsstelle |
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