Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0756/2006  

 
 
Betreff: Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2006
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hess
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
04.09.2006 
25. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2006 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.09.2006 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2006 gemäß Anlage 2.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die Pflicht zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus den Vorschriften des § 79 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO ) i.V.m. § 30 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV).

 

Durch den 1.Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um 37.400 Euro  und des Vermögenshaushaltes um 423.100 Euro verändert.

Die im Entwurf des 1. Nachtrages eingearbeiteten Änderungen der beiden Haushaltsteile werden in der Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen wurden entsprechend Anlage 1 verändert.

 

Die Notwendigkeit zur Anpassung ist bei den betreffenden Haushaltsstellen im Nachtragshaushaltsplan (Anlage 2) erläutert.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile, sie ist lediglich gem. § 78 Abs. 4 GO der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.