Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0792/2006  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2007/2008
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bohla, Isolde
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
13.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.11.2006 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
08.12.2006 
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung 2007
2007_straßen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2007/2008.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes muss für jede Grundschule ein Schulbezirk bestimmt werden, “für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist”. Diese Regelung erlässt der Schulträger durch Satzung (§ 106 (5) o. g. Gesetz).

 

Das für die Schule zuständige Ministerium legt für die Klassenbildung durch Verwaltungsvorschriften die Richtwerte für die Klassenfrequenz sowie die Bandbreiten fest (§ 103 (5) o. g. Gesetz). Die Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation vom 1. Februar 2005 schreiben für Grundschulen den Klassenfrequenzrichtwert von 25 Schüler/-innen vor.

 

Im Gebiet des Schulträgers sollen möglichst gleich starke Klassen gebildet werden.

 

Im Schuljahr 2007/2008 werden 164 Schüler/-innen (Stand 16. Oktober 2006) eingeschult. Ausgehend von den Schulanfängerzahlen wurde folgende Verteilung der ersten Klassen vorgenommen:

 

Grundschule

Anschrift

Klassen-

anzahl

Forst Mitte

Max-Fritz-Hammer-Straße 15

zwei

Noßdorf

Pestalozzistraße 4

eine

Keune

Keuner Straße 100

eine

Nordstadt

Frankfurter Straße 48

zwei

 

Die Auswahl zur Bildung von FLEX-Klassen und Festlegung zur Anzahl der FLEX-Klassen in den Grundschulen trifft das Staatliche Schulamt Cottbus im Benehmen mit dem zuständigen Schulträger.

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2007/2008

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung 2007 (79 KB)    
Anlage 2 2 2007_straßen (126 KB)