Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0890/2007  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgabe zum Projekt Baumaßnahme "Sanierung Areal Radrennbahn"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Selling
Federführend:Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
16.04.2007 
32. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.04.2007 
26. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 400.000,00 € für die Baumaßnahme “Sanierung Areal Radrennbahn” unter der Bedingung der Bereitstellung weiterer Fördermittel in Höhe von 300.000,00 € (75 %) unter der Sicherstellung der notwendigen zusätzlichen Eigenmittel in Höhe von 25 % (100.000,00 €).

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Die vorgesehenen Investitionen zur Aufwertung des Areals Radrennbahn und dem Nutzungs­konzept Rad- und Reitstadion wurden mit Zuwendungsbescheid vom 08.09.2006 über Fördermittel Interreg III – A bewilligt.
 

Gemäß Vorgabe aus dem Bewilligungsbescheid kann mit Vorliegen des Gesamtergebnisses aller Ausschreibungen für die Teilprojekte ausnahmsweise unter Beachtung von Pkt. 4.3. der VV zu § 44 der LHO die Zuwendung erhöht werden.
 

Die Ausschreibungsergebnisse liegen vor.
 

Die Investitionskosten erhöhen sich um ca. 400.000,00 €.
 

Die Mehraufwendungen ergeben sich im Wesentlichen aus:
 

       Erweiterung des Leistungsumfanges aus den konkreteren Ergebnissen zur Ausführungsplanung, hier: Tribünensanierung / Regieturm / Tunnelsanierung / Anzeigetafel

       Erhöhung der Bau- und Montagepreise auf dem Bausektor

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Der Fördermittelzuschuss beträgt 75 % (300.000,00 €).
 

Als finanzieller Deckungsvorschlag für den 25 %igen Eigenanteil sollen Mittel bei Haushaltsstelle NWWK – 34100.95000 – umverteilt werden.

Die überplanmäßige Ausgabe begründet sich gemäß § 35 (2) Ziffer 17 GO i.V.m. § 81 GO und § 4 (3) des Entwurfes der Haushaltssatzung 2007.