Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0892/2007  

 
 
Betreff: Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den Hauptamtlichen Bürgermeister und den zum allgemeinen Vertreter bestimmten Laufbahnbeamten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Zuber, Sven
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.04.2007 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
27.04.2007 
21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der 4. Legislaturperiode ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Hauptamtliche Bürgermeister Jürgen Goldschmidt erhält ab dem Tag der Wirksamkeit seiner Ernennung eine Dienstaufwandsentschädigung entsprechend § 3 der Brandenburgischen Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigungen für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften (Kommunaldienstaufwands-entschädigungsverordung – KomDAEV) in Höhe von monatlich 190,00 EUR.   

 

2.      Der zum allgemeinen Vertreter des Hauptamtlichen Bürgermeisters bestellte Laufbahnbeamte Sven Zuber erhält mit Wirkung zum 01. Mai 2007 eine Dienstaufwandsentschädigung entsprechend § 4 der Brandenburgischen Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigungen für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften (Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordung – KomDAEV) in Höhe von monatlich 66,50 EUR.   

 

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Entsprechend § 2 der Brandenburgischen Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigungen für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte der Gebietskörperschaften (Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordung – KomDAEV) können kommunale Wahlbeamte eine monatliche steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung zur Abdeckung des mit dem übertragenen Amt verbundenen zusätzlichen persönlichen Aufwandes erhalten. Die Bemessung der Höhe ist abhängig von der Einwohnerzahl und darf in Gemeinden von 20.001 bis 50.000 Einwohnern monatlich 190,00 EUR für den Hauptamtlichen Bürgermeister nicht überschreiten.

 

Soweit keine Beigeordnete berufen wurden, kann der zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellte Laufbahnbeamte eine Dienstaufwandsentschädigung entsprechend § 4 KomDAEV bis zu 35 vom Hundert des entsprechend der Gemeindegröße bezogenen Satzes erhalten.   

 

Dienstaufwandsentschädigungen sind bisher an die Amtsinhaber entrichtet worden. Die Neuwahl und das Nichtvorhandensein eines Beigeordneten, sondern eines vertretenen Laufbahnbeamten machen diesen Beschluss erforderlich. Die finanziellen Mittel sind wie in der Vergangenheit auch im Haushaltsplan 2007 veranschlagt worden.