Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0918/2007  

 
 
Betreff: Stadtumbau Ost - Integriertes Stadtentwicklungskonzept
hier: Selbstbindungsbeschluss zum "Vorranggebiet Wohnen"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Sanierungsbeirat Vorberatung
Hauptausschuss Vorberatung
21.05.2007 
Sondersitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
21.05.2007 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst den Selbstbindungsbeschluss zum “Vorranggebiet Wohnen”.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß Arbeitshilfe zur Erstellung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten INSEK sind von den Städten “Vorranggebiete Wohnen” als Förderkulisse für die Wohnraumförderung festzu­legen. Das Vorranggebiet Wohnen der Stadt Forst (Lausitz) umfasst den Innenstadtbereich nördlich der Bahn mit den gemäß städtebaulichem Entwicklungskonzept / INSEK ausgewie­senen Handlungsgebieten Sanierungsgebiet “Nordstadt”, Sanierungsgebiet “Nordost” (bis Höhe Inselstraße), Sanierungsgebiet “Westliche Innenstadt”, Sanierungsgebiet “Innenstadt und Ent­wicklungsgebiet “Promenade”.

 

Außer diesen Handlungsgebieten werden die Gebiete südlich bis an die Bahnfläche sowie die von den Handlungsgebieten umschlossenen Bereiche um den Stadtpark und nördlich der Promenade einbezogen, da diese Bereiche wichtige Potenziale für die Innenstadtentwicklung aufweisen und in engen Verflechtungsbeziehungen zu den Handlungsgebieten stehen.

 

Dabei spielen die innenstadtnahen, in der Gebietskulisse des Stadtumbaus befindlichen Straßen­züge der Blumenstraße und rechts und links der Sorauer Straße (östlicher Teil) auf­grund ihrer gründerzeitlichen Bebauung sowie des teilweise erheblichen Sanierungsbedarfes eine besondere Rolle.

 

Die Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der Stadt Forst (Lausitz) ergab eine überaus positive Resonanz. Die Förderung der Wohneigentumsbildung wird gerade in den Teilgebieten, in denen keine Stadtumbaumittel zum Einsatz kommen können, eine hilfreiche Unterstützung für die weitere Sanierungstätigkeit einerseits aber auch für die langfristige Bindung an innenstadt­nahe Wohnstandorte sein.

 

Das administrative Verfahren im Rahmen des INSEK sieht die Bestätigung der Gebietskulisse “Vorranggebiet Wohnen” durch einen Selbstbindungsbeschluss durch die Stadtverordneten­versammlung vor.

 

Aufgrund der bereits vorliegenden Anträge und Termine bei der ILB zur Beantragung von Mitteln aus der Wohneigentumsförderung wird die Bestätigung der Gebietskulisse aus der Bearbeitung des INSEK herausgelöst und dann den damit befassten Behörden (LBV) und Gremien (Sanierungsbeirat) zur Bestätigung vorgelegt, um kurzfristige Handlungsfähigkeit zu erzielen. In dem gesamten Vorranggebiet soll die Funktion Wohnen langfristig gesichert werden.

 

Das Vorranggebiet Wohnen hat eine Gesamtfläche von rund 164 ha. In dem Vorranggebiet Wohnen sollen folgende Förderprogramme eingesetzt werden können:

 

      Wohneigentum Innenstadt R

      Aufzugs R

      Wohnraumanpassung R

Anlagen:

Anlagen: