Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1036/2008  

 
 
Betreff: Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) für das Gebiet "Am Haag"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
13.03.2008 
28. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
16.04.2008 
33. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.04.2008 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, für das Gebiet “Am Haag” einen Bebauungsplan der Innenentwicklung i.S.d. § 13 a BauGB nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet trägt die Bezeichnung “Am Haag” und wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen: durch die westliche Straßenseite der Amtstraße bzw. der Kleinen Amtstraße

 

Im Norden:

Ø      durch die nördliche Grenze des Flurstückes 379/12, Flur 18, Gemarkung Forst, ausgehend von der Amtstraße in deren südöstlicher Verlängerung bis zum Flurstück 379/10, Flur 18, Gemarkung Forst;

Ø      überwiegend durch die nördliche Grenze des FS 379/10, Flur 18, Gemarkung Forst, sowie die nördlichen Grenzen der Flurstücke 595, 598, Flur 18, Gemarkung Forst;

Ø      durch die nördliche Grenze der Flurstücke 248, 236 und 249, Flur 17, Gemarkung Forst

 

Im Osten: durch die westliche Seite des Mühlgrabens

 

Im Süden: durch den Mühlgraben

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Haag” (Ausgangsverfahren, Rechtskraft 23.07.1993 und vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, Rechtskraft 19.05.2000) und infolge einer erforderlichen Anpassung von Baugrenzen, Gebietsklassifizierungen und textlichen Festsetzungen ist ein qualifiziertes Änderungsverfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB erforderlich (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

Im beschleunigten Verfahren gelten gem. § 13 a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Insofern wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Lageplan