Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bestätigt, dass freiberufliche Leistungen unter dem Schwellenwert von 206.000,00 EUR wie folgt vergeben werden:
Zur Wahrung der transparenten und diskriminierungsfreien Vergaben nach § 25 a Abs. 1 GemHV werden freiberufliche Leistungen auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) veröffentlicht. Mitveröffentlicht werden die für die Bewerbung notwendigen einzureichenden Unterlagen und Referenzen. Die Bewerbungsfrist endet 6 Wochen nach Veröffentlichung. Nach Vorauswahl und Bewertung durch den zuständigen Fachbereich werden bei einer Bruttohonorarsumme von
0 – 20.000 EUR 1 Bewerber 20.001 – 50.000 EUR 3 Bewerber 50.001 – 206.000 EUR 3 – 5 Bewerber
zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Freiberufliche Leistungen im Wert bis 50.000 EUR gelten als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Nach Prüfung der Angebote durch den zuständigen Fachbereich und die Erarbeitung des Vergabevorschlages wird dieser durch das Rechnungsprüfungsamt und den Fachbereich Finanzen geprüft. Danach erfolgt der Vertragsabschluss.
Erläuterungen:
Mit der 2. Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) wurde § 25 a der GemHV neu gefasst. Dabei heißt es im § 25 a Abs. 1 GemHV, dass öffentliche Aufträge in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben sind.
Die Europäische Kommission hat am 04.12.2007 die Schwellenwerte für die europaweiten Vergaben durch die Verordnung zur Änderung der Vergaberichtlinien im Hinblick auf die Schwellenwerte für das Auftragsvergabeverfahren gesenkt. Nach dieser Verordnung, die am 01.01.2008 in Kraft getreten ist, wurden die Schwellenwerte für die europaweiten Vergaben an das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen angepasst. Danach beträgt der maßgebliche Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nunmehr 206.000,00 EUR (bisher 211.000,00 EUR).
Verfahrensweise bei Vergaben von freiberuflichen Leistungen i.S. GemHV unterhalb des Schwellenwertes von 206.000,00 EUR
Nach Bestätigung der Haushaltssatzung des jeweiligen Haushaltsjahres durch die Stadtverordnetenversammlung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Spree-Neiße, werden die freiberuflichen Leistungen auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) veröffentlicht. Freiberufliche Leistungen, die stufenweise (Leistungsphasen der HOAI) beauftragt werden, gelten als fortführende Maßnahmen.
Bei der Veröffentlichung werden die mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen und Referenzen angegeben, die Bestandteil der Bewerbung werden.
Das Verhandlungsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Die erste Stufe ist die Auswahl der Bewerber und ist geprägt von der zuvor genannten Veröffentlichung der Ausschreibung und der Auswahl der Bewerber. Maßgeblich für diese Stufe ist die Eignung der Bewerber.
In der zweiten Stufe werden die ausgewählten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei wird die Verfahrensweise bei nachfolgenden Bruttohonorarsummen unterschieden:
0 – 20.000 EUR 1 Bewerber 20.001 – 50.000 EUR 3 Bewerber 50.001 – 206.000 EUR 3 – 5 Bewerber
Freiberufliche Leistungen werden bis zu einem Bruttohonorar von 50.000 EUR als Geschäft der laufenden Verwaltung angesehen. Eine Einteilung bzw. Zuordnung von Bewertungsmaßstäben erfolgt in diesen Fällen nicht.
Nach Angebotsprüfung und der Erarbeitung des Vergabevorschlages durch den zuständigen Fachbereich und den Fachbereich Finanzen wird dieser durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Forst (Lausitz) geprüft.
Nach Bestätigung des zuständigen Fachbereiches erfolgt die Vertragserstellung.
Es erfolgt keine Benachrichtigung für nicht berücksichtigte Bewerber.
Finanzielle Auswirkungen:
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