Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “Am Keuneschen Kirchweg”. Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt: Im Osten und Nordosten: durch die C.-A.-Groeschke-Straße Im Süden und Südosten: durch die Ernst-Heilmann-Straße Im Westen: durch den Keuneschen Kirchweg
Die beigefügte Übersichtskarte ist Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Erläuterungen:
Infolge einer nicht gültigen Hauptsatzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Keuneschen Kirchweg”, der erforderlichen Überprüfung und Anpassung der ursprünglichen Bauflächen, einem Korrekturbedarf bei den inneren Verkehrsflächen und der Aufnahme eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes war ein qualifiziertes Änderungsverfahren erforderlich.
Anlagen:
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