Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1102/2008  

 
 
Betreff: Programm "Maßnahmen der Sozialen Stadt"
Beschluss über die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt "Forster Innenstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Planungsausschuss Vorberatung
22.05.2008 
29. Sitzung des Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2008 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.07.2008 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
richtlinie soziale stadt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innenstadt” gemäß Förderricht­linie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die soziale Stadt” vom 26.06.2001 entsprechend Anlage.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Stadterneuerung im Rahmen des Programms Soziale Stadt zeichnet sich durch eine besonders große thematische Bandbreite und eine Schwerpunktsetzung auf kleinen Projekten mit begrenz­tem Finanzumfang und schneller Umsetzbarkeit aus. Charakteristisches Merkmal ist, dass viele solcher Projekte auf bürgerschaftlichen Initiativen beruhen. Gerade diese Projekte besitzen ein hohes Potenzial zur Mobilisierung von Engagement aus der Bewohnerschaft, da sie an konkre­te Ideen und Wünsche der lokalen Akteure anknüpfen können. Wegen einer im Idealfall außerhalb der formellen Planung und Programmsteuerung entstehenden Projektidee sind diese Maß­nahmen nur begrenzt vorab planbar. Mit einem Budget für kleinteilige Maßnahmen soll daher die nötige Flexibilität zur Finanzierung kleinerer, auch spontan entstehender Projektideen ermöglicht werden.

 

Grundlage für die Umsetzung kleinteiliger Maßnahmen ist eine kommunale Richtlinie, die durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen ist, bevor sie in Kraft treten kann.

Anlagen:

Anlagen:

 

Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 richtlinie soziale stadt (186 KB)