Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1113/2008  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Müller, Ute
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Soziales Vorberatung
09.06.2008 
30. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales ungeändert beschlossen   
Wirtschafts- und Finanzausschuss Vorberatung
16.06.2008 
41. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2008 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.07.2008 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung Elternbeiträge
Anlage 1
Anlage 2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege einschließlich der Anlagen 1 und 2.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Aufgrund von Festlegungen und Empfehlungen des Landkreises Spree-Neiße und der Arbeitserfahrung mit der bisherigen Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflege ergibt sich die Notwendigkeit der Überarbeitung dieser Satzung. Folgende neue Regelungen werden eingeführt:

 

Einführen – Beitrag für ergänzende Kindertagespflege (vergleiche § 6 Absatz 3)

Begründung

Aufgrund der Notwendigkeit von Flexibilität am Arbeitsmarkt machte es sich erforderlich Kinder auch über die Öffnungszeit der Kindertagesstätte hinaus zu betreuen. Die Betreuung erfolgt in ergänzender Kindertagespflege. Die Eltern zahlen für die Betreuung in den Abendstunden zusätzlich zu ihrem monatlichen Elternbeitrag pro Inanspruchnahme der ergänzenden Kindertagespflege einen Beitrag in Höhe von 4,00 EUR/Tag.

 

Präzisierung der Einkommensberechnung (vergleiche § 8)

Begründung

Die Mustersatzung des Landkreises Spree-Neiße zur Erhebung von Elternbeiträgen gibt Empfehlungen zur Ermittlung des Einkommens im Sinne dieser Satzung und sieht vor, dass bei Verzicht auf Unterhaltszahlung für das im Haushalt lebende Kind/Kinder der geltende Mindestunterhalt für die jeweilige Altersstufe zum Einkommen hinzugerechnet werden kann.

Der § 8 wurde entsprechend präzisiert.

 

Einführung “Härtefallklausel” (vergleiche § 10)

Begründung:

Für die Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsplatzes haben die Personensorgeberechtigten Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen und zu den Kosten der Kindertagespflege (Elternbeiträge) zu entrichten. Die Elternbeiträge werden gemäß § 17 Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben. Mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist Einvernehmen herzustellen.

Der Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie teilte der Stadt Forst (Lausitz) am 08.03.2007 mit, dass im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Spree-Neiße Festlegungen zu den Elternbeiträgen der niedrigsten Einkommensgruppen bzw. Festlegungen zum maximal zumutbaren Elternbeitrag für Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII getroffen wurden.

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) wurden in seiner Sitzung am 01.10.2007 durch die Fachbereichsleiterin des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Spree-Neiße, Frau Kerstin Schulz die Grundsätze und Festlegungen zur Gestaltung sozialverträglicher Elternbeiträge aus Sicht des Landkreises Spree-Neiße erläutert.

 

Der Ausschusses für Kultur und Soziales der Stadt Forst (Lausitz) empfahl der Verwaltung das Einfügen einer “Härtefallklausel”  in die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege, damit das, für die Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII aufwändige Antragsverfahren zur Übernahme eines Teilbetrages des monatlichen Elternbeitrages beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe künftig nicht mehr notwendig ist.

 

Zum Ausgleich von Mindereinnahmen in Folge der Umstellung auf die Festlegungen zur Gestaltung sozialverträglicher Elternbeiträge sieht der Landkreises Spree-Neiße vor, eine Ausgleichsfinanzierung an die Städte, Ämter bzw. amtsfreien Gemeinden in Form einer Pauschale zu zahlen. Die Entscheidung zur Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Pauschale wird in Abstimmung mit der Kommunalen Arbeitsgruppe Soziales getroffen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Satzung Elternbeiträge (228 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 1 (225 KB)    
Anlage 2 3 Anlage 2 (108 KB)