Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/1121/2008  

 
 
Betreff: Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz)
(Stadtordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Ilona
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2008 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
04.07.2008 
27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vorlage neue Stadtordnung 2008
Anlage Verwarn- und Bußgeldkatalog

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz)

(Stadtordnung) entsprechend der Anlage.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Eine Neufassung der Stadtordnung macht sich erforderlich, da eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen ist, um Verstöße zu ahnden, welche in den letzten Jahren zu den Hauptproblemen der Stadt Forst (Lausitz) geworden sind.

 

Das subjektive Sicherheitsgefühl von Forster Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Gästen ist insbesondere im Bereich der Innenstadt (u.a. Promenade, Bereich Cottbuser Str.) erheblich eingeschränkt. Die Situation verschärft sich verstärkt in der warmen Jahreszeit.

 

Die alte Stadtordnung ist in der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu allgemein gehalten. Im Laufe der Jahre hat sich das Verhalten der Bürger verändert. Zuwiderhandlungen gegen die Störung der öffentlichen Ordnung erfordern eine konkrete Ahndung.

Die vorliegende Stadtordnung dient der Durchsetzung des mit dem Präventionsrat abgestimmten Handlungskonzeptes in der Stadt Forst (Lausitz).

 

In der Vergangenheit wurden wiederholt Verstöße festgestellt, deren Ahndung durch bestehende Gesetze und Verordnungen nicht konkret abgedeckt sind. Die neue Stadtordnung ist somit als Teilbaustein zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Bundes- und Landesgesetzen anzusehen.

 

Es hat sich in vielen Kommunen heraus kristallisiert, dass sich bestimmte Personengruppen an bestimmten Plätzen zusammen finden und damit eine Störung der Allgemeinheit einhergeht.

 

Eine Zunahme an Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist zu verzeichnen bei:

 

    • Übermäßiger Alkoholgenuss im öffentlichen Raum durch eine zahlenmäßig schwankende Gruppe von ständigen Trinkern und möglicherweise alkoholkranken Bürgern;
    • Durch den übermäßigen Alkoholgenuss kommt es durch die Trinker in der Folge zu verbalen und vom Erscheinungsbild her zu Belästigung von Passanten, Anwohnern und Gewerbetreibenden;
    • Unerlaubtes Urinieren durch diese Trinker an Häusern und anderen Objekten führt zu erheblichen Geschäftsschädigungen für die Gewerbetreibenden, weil die Bürger mehr und mehr diese Räume meiden;
    • Vandalismus, Sachbeschädigung, Graffiti und Schmierereien sind eine weitere Folge des offensichtlich rechtsfreien Raums;
    • Die Schwerpunkte mit unzureichender Ordnung und Sicherheit nehmen in den übrigen Stadtteilen zu.

 

 

In der Neufassung der Stadtordnung wurden Tatbestände konkretisiert. Es machte sich die Erarbeitung eines Verwarn- und Bußgeldkataloges erforderlich, um so eine präzisiertere Grundlage des Eingreifens für Mitarbeiter und Außendienstmitarbeiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit zu schaffen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

1.      Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen 

      Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz)

     (Stadtordnung)

 

2.   Verwarn- und Bußgeldkatalog

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage neue Stadtordnung 2008 (121 KB)    
Anlage 2 2 Anlage Verwarn- und Bußgeldkatalog (91 KB)