Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0002/2008  

 
 
Betreff: Bildung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Rattey
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
22.10.2008 
Konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:

 

1.                  Der Hauptausschuss besteht aus 9 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und dem hauptamtlichen Bürgermeister.

 

2.              Der hauptamtliche Bürgermeister führt den Vorsitz des Ausschusses.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß § 49 (1) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist in amtsfreien Gemeinden ein Hauptausschuss zu bilden.

Über den Vorsitz im Hauptausschuss durch den Bürgermeister ist entsprechend § 49 (2)der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der 1. Sitzung zu entscheiden.


Anlagen: