Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt:
1. Der Hauptausschuss besteht aus 9 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und dem hauptamtlichen Bürgermeister.
2. Der hauptamtliche Bürgermeister führt den Vorsitz des Ausschusses. Erläuterungen:
Gemäß § 49 (1) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist in amtsfreien Gemeinden ein Hauptausschuss zu bilden. Über den Vorsitz im Hauptausschuss durch den Bürgermeister ist entsprechend § 49 (2)der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der 1. Sitzung zu entscheiden. Anlagen:
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