Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen, in nachfolgend aufgeführten Verkehrsanlagen eine “Zone 30” einzurichten:
Am Keuneschen Graben, Am Stadtfeld, Ernst-Heilmann-Straße, Alte Gärtnerei, Oberstraße, Niederstraße, Keunescher Kirchweg (von Skurumer Straße bis Weißwasserstraße). Erläuterungen:
Gemeinsam mit den Straßenbaulastträgern ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße verpflichtet, mindestens einmal jährlich Verkehrsschauen im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen. Bei diesen Verkehrsschauen werden die Notwendigkeit vorhandener Verkehrszeichen geprüft, Bürgerbegehren beraten, aktuelle Rechtssprechungen in den Beschilderungen überprüft, Hinweise der Polizei und der Ordnungsämter eingebracht und Anregungen der Verkehrswacht diskutiert.
Bei der diesjährigen Verkehrsschau wurde der vorgenannte Bereich im Zusammenhang mit der erstmaligen Herstellung von Am Stadtfeld und Ernst-Heilmann-Straße hinsichtlich der Beschilderung überprüft. Es stellt sich folgende Ausgangssituation dar: Alte Gärtnerei, Am Stadtfeld, Am Keuneschen Graben (von Keunescher Kirchweg bis Wendehammer) und Keunescher Kirchweg (zwischen Oberstraße und Niederstraße) sind Anliegerstraßen und gleichzeitig Sackgassen bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die restlichen Straßen innerhalb des Wohnquartiers sind ebenfalls Anliegerstraßen. Der Kreuzungsbereich Am Keuneschen Graben/Keunescher Kirchweg ist bereits gleichrangig, d. h. es gibt dort keine Beschilderung mehr. Der Straßenabschnitt Am Keuneschen Graben, von Kindergarten bis zum Wendehammer, ist schon als “Zone 30” ausgeschildert. Die neu hergestellten Straßen Am Stadtfeld und Ernst-Heilmann-Straße sind unter der Maßgabe der geminderten Geschwindigkeit konzipiert.
Vorbehaltlich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch den Ausschuss für Bau und Planung liegt die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde bereits dem Fachbereich vor. Beginnend mit den Straßen Am Stadtfeld / Ernst-Heilmann-Straße / Am Keuneschen Graben (ab Kreuzung Kirchweg bis Wendehammer) soll die Anordnung schrittweise umgesetzt werden. Anlagen:
Kartenauszug |
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