Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0016/2008  

 
 
Betreff: Geminderte Geschwindigkeit - VZ 274.1-50 StVO - Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 45 (1b) StVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dieminger-Lakanwal
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau und Planung Vorberatung
13.11.2008 
1. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2008 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen, in nachfolgend aufgeführten Verkehrsanlagen eine “Zone 30” einzurichten:

 

Am Keuneschen Graben, Am Stadtfeld, Ernst-Heilmann-Straße, Alte Gärtnerei, Oberstraße, Niederstraße, Keunescher Kirchweg (von Skurumer Straße bis Weißwasserstraße).

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemeinsam mit den Straßenbaulastträgern ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße verpflichtet, mindestens einmal jährlich Verkehrsschauen im öffentlichen Ver­kehrsraum durchzuführen. Bei diesen Verkehrsschauen werden die Notwendigkeit vorhandener Verkehrszeichen geprüft, Bürgerbegehren beraten, aktuelle Rechtssprechungen in den Be­schilderungen überprüft, Hinweise der Polizei und der Ordnungsämter eingebracht und Anre­gungen der Verkehrswacht diskutiert.

 

Bei der diesjährigen Verkehrsschau wurde der vorgenannte Bereich im Zusammenhang mit der erstmaligen Herstellung von Am Stadtfeld und Ernst-Heilmann-Straße hinsichtlich der Beschil­derung überprüft. Es stellt sich folgende Ausgangssituation dar: Alte Gärtnerei, Am Stadtfeld, Am Keuneschen Graben (von Keunescher Kirchweg bis Wendehammer) und Keunescher Kirch­weg (zwischen Oberstraße und Niederstraße) sind Anliegerstraßen und gleichzeitig Sackgassen bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die restlichen Straßen innerhalb des Wohnquartiers sind ebenfalls Anliegerstraßen. Der Kreuzungsbereich Am Keuneschen Graben/Keunescher Kirchweg ist bereits gleichrangig, d. h. es gibt dort keine Beschilderung mehr. Der Straßenab­schnitt Am Keuneschen Graben, von Kindergarten bis zum Wendehammer, ist schon als “Zone 30” ausgeschildert. Die neu hergestellten Straßen Am Stadtfeld und Ernst-Heilmann-Straße sind unter der Maßgabe der geminderten Geschwindigkeit konzipiert.

Im Rahmen der durchgeführten Verkehrsschau wurde durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße in Übereinstimmung mit der Polizei angeregt, nicht nur die beiden neu gebauten Straßen, sondern das gesamte Wohnquartier als “Zone 30” zu beschildern. Damit wird Stetigkeit in der Verkehrsführung erreicht.

 

Vorbehaltlich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch den Ausschuss für Bau und Planung liegt die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbe­hörde bereits dem Fachbereich vor. Beginnend mit den Straßen Am Stadtfeld / Ernst-Heilmann-Straße / Am Keuneschen Graben (ab Kreuzung Kirchweg bis Wendehammer) soll die Anord­nung schrittweise umgesetzt werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

Kartenauszug