Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Haus- und Badeordnung für die Schwimmhalle der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Im Zuge der Geschäftsanteilveräußerung und der weiteren Konsolidierungsmaßnahmen für die Stadtwerke Forst GmbH wurde die Schwimmhalle mit Übertragungsvertrag vom 8. Juli 2008 rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf die Stadt Forst (Lausitz) einschließlich des Personals zurück übertragen. Ab 1. Januar 2009 soll die Betriebsführung ausschließlich durch die Stadt Forst (Lausitz) wahrgenommen werden. Technische Dienstleistungen werden von der Stadtwerke GmbH eingekauft.
Die Stadt Forst (Lausitz) ist somit zuständig für den Beschluss einer Haus- und Badeordnung für die Schwimmhalle der Stadt Forst (Lausitz). Die vorgeschlagene Haus- und Badeordnung baut weitgehend auf der inhaltlichen Gestaltung der ursprünglichen Haus- und Badeordnung der Stadt Forst (Lausitz) vom 7. Oktober 1993 und der bisherigen Ordnung vom 1. Oktober 1997 der Stadtwerke Forst GmbH auf.
Es erfolgten Formulierungsanpassungen an das Kassierungssystem, inhaltliche Konkretisierungen und redaktionelle Überarbeitungen.
Hinweise des Fachpersonals der Schwimmhalle wurden bei der Überarbeitung der Haus- und Badeordnung beachtet. Anlagen:
Haus- und Badeordnung für die Schwimmhalle der Stadt Forst (Lausitz)
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