Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Schwimmhalle der Stadt Forst (Lausitz). Erläuterungen:
Im Zuge der Geschäftsanteilveräußerung und der weiteren Konsolidierungsmaßnahmen für die Stadtwerke Forst GmbH wurde die Schwimmhalle mit Übertragungsvertrag vom 8. Juli 2008 rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf die Stadt Forst (Lausitz) einschließlich des Personals zurück übertragen. Ab 1. Januar 2009 soll die Betriebsführung ausschließlich durch die Stadt Forst (Lausitz) wahrgenommen werden. Technischen Dienstleistungen werden von der Stadtwerke Forst GmbH eingekauft.
Die Stadt Forst (Lausitz) ist somit zuständig für den Beschluss einer Entgeltordnung für die Schwimmhalle Forst (Lausitz).
Die vorgeschlagene Entgeltordnung orientiert sich im Grundaufbau an der Entgeltordnung der Stadtwerke Forst GmbH vom 18. September 2006. Die Tarifgruppen und Tarife wurden überarbeitet.
Die Entgeltordnung wurde systematisiert und Erläuterungen konkretisiert.
Hinweise des Fachpersonals der Schwimmhalle fanden Beachtung. Anlagen:
Entgeltordnung der Stadt Forst (Lausitz) für die Schwimmhalle Forst (Lausitz)
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