Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0029/2008  

 
 
Betreff: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Peschke, Marina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
17.11.2008 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung und des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales abgelehnt   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
19.11.2008 
1. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses abgelehnt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2008 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt   
Anlagen:
Satzung Realsteuer Hebesätze

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung).

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

 

Die Beschlussfassung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze ist aus folgenden Gründen erforderlich:

 

  1. Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes der Grundsteuer B wurde mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2008 unter dem Punkt IV 1 a) als geplante Konsolidierungsmaßnahme bestätigt. Der Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer B soll im Haushaltsjahr 2009 um 5 v.H. angehoben werden. Der Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer A und der Gewerbesteuerhebesatz bleiben unberührt.

 

  1. Die Notwendigkeit, die Hebesätze bzw. die Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B in einer separaten Hebesatzsatzung zu regeln, ergibt sich aus Gründen der Verwaltungs-praktikabilität. Die Abgabenbescheide für das Jahr 2009 werden im Dezember 2008 erstellt und im Januar 2009 an die Steuerpflichtigen versandt. Diese sollen geeigneter Weise bereits den für das Veranlagungsjahr gültigen Hebesatz ausweisen. Das spätere Erteilen von Änderungsbescheiden an alle Zahlungspflichtigen wäre mit zusätzlichem Personal- und Sachaufwand verbunden und sollte möglichst vermieden werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Erhöhung des Hebesatzes in der Grundsteuer B ist im Jahr 2009 mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 23.000,- € zu rechnen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Realsteuer Hebesätze (72 KB)