Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Vollzug der Hinweise der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 17.11.2008, hier: Verfahrensweise Zuführung zur Rücklage (Anlage)
Erläuterungen:
Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 17.11.2008 wurde der 1. Nachtragshaushalt 2008 kommunalaufsichtlich behandelt. Ausdrücklich hingewiesen wird hier auf die Einhaltung des Haushaltsicherungskonzeptes (Selbstbindung). Veranschlagt ist im 1. Nachtragshaushalt 2008 eine Rücklagenzuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR. Diese resultiert aus dem Anteilskaufvertrag der Stadtwerke Forst GmbH. Aufgrund der Zeitschiene ist die Erstellung einer 2. Nachtragssatzung nicht mehr möglich.
Unter Berücksichtigung der Hinweise wird die Verwaltung diese Rücklagenzuführung nicht vollziehen, sondern zur Abdeckung des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt verwenden. Der jahresbezogene Fehlbetrag 2008 wird damit von ca. 2,7 Mio. EUR (1. Nachtrag) auf ca. 1,2 Mio. EUR reduziert.
Die Stadt Forst (Lausitz) wird mit obengenannten Schreiben aufgefordert bis 15.12.2008 über die angedachte Verfahrensweise Bericht zu erstatten. Im übrigen behält sich die Kommunalaufsicht aufsichtsrechtliche Mittel vor, um das ggf. Notwendige zu veranlassen.
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