Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Vorlage - SVV/0058/2009  

 
 
Betreff: Erhöhung der Kapazität des Hortes der Evangelischen Grundschule Forst und deren Anpassung im Kita-Bedarfsplan des Landkreises Spree-Neiße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: König, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Vorberatung
23.02.2009 
2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Vorberatung
02.03.2009 
4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2009 
4. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
20.03.2009 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten befürworten die Erhöhung der Kapazität von 55 auf 107 Kinder des Hortes der Evangelischen Grundschule Forst und deren Anpassung im Kita-Bedarfsplan des Landkreis Spree-Neiße.

 

 

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Gemäß § 12 Abs. 3 Kita-Gesetz Brandenburg stellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit dem Träger der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreibt ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan schreibt die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 als erforderlich erachtet werden. Hierbei sind die Realisierung des Förderauftrages gemäß § 3 dieses Gesetzes sowie der §§ 22 und 22a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme und das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu beachten.

 

Mit der Beschlussvorlage SVV/0641/2006 vom 26.04.2006 “Aufnahme des Hortes der Evangelischen Grundschule Forst mit einer Kapazität von 55 Kindern in den Bedarfsplan des Landkreis Spree-Neiße” hat die Stadtverordnetenversammlung der Betreuung von 55 Kindern in diesem Schulstandort zugestimmt und damit die Aufnahme im Bedarfsplan beschlossen. Die Schule inklusive Hort nahm somit ihren Betrieb zum Schuljahr 2006/2007 auf. Mit den Eltern von Schulkindern wird ein Schulvertrag abgeschlossen, der gleichzeitig den Hortbesuch nach Schulschluss beinhaltet. Das bedeutet , jedes Schulkind ist gleichzeitig auch ein Hortkind.

 

Mit Stand 01.12.2008 besuchen 87 Kinder (Klasse 1 bis 4 und 6) die Evangelische Grundschule Forst. Alle 87 Kinder sind somit auch Hortkinder. Eine Ergänzung zur Betriebserlaubnis vom 12.09.2006 und dem Antrag auf Neufestsetzung der Kapazität vom 03.09.2008, hat das Landesjugendamt Brandenburg mit Bescheid vom 12.09.2008 entsprochen. Die Kapazität wurde mit Wirkung zum 01.09.2008 auf bis zu 90 Kinder erhöht. Durch die erhöhte  Kinderzahl im Hortbereich, ist eine Doppelnutzung der Räume im Schulgebäude notwendig. Zur Zeit stehen fünf Gruppenräume (171, 30 m²) im 1. OG dem Hort allein zur Verfügung. Hinzu kommt die Doppelnutzung von zwei Räumen im 1. OG und sechs Räumen im EG (Stand: 03.09.2008) mit insgesamt 315,20 m².

 

Der Geschäftsführer der Evangelischen Grundschule Herr Böhm geht davon aus, dass sich zum Schuljahr 2009/2010 die Schülerzahl auf 107 Kinder erhöht.

 

Die Einrichtung sollte daher mit einer Kapazität von 107 Schulkindern in den Bedarfsplan des Landkreises Spree-Neiße aufgenommen werden. Die Finanzierung der Einrichtung gemäß

§ 16 Abs. 3 Kita-Gesetz durch die Stadt Forst (Lausitz) setzt das Vorhandensein im Bedarfsplan voraus und muss hier entsprechend angepasst werden

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

46400.71800, 46400.71810

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

z.Verfügung stehende Mittel (Haushaltsansatz, Ausgabereste, Sollüberträge, genehm.
über-/außerpl.Ausgaben, VE)

davon bisher angeordnet oder verfügt (einschl. Bestellungen)

50.965,00

EUR

1.870.000,00

EUR

453.096,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

20.000,00

EUR im Jahr 2010

Stellungnahme Kämmerei

überprüft und richtig:

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift