Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches “Promenade” (Beschluss Stadtverordnetenversammlung vom 18.10.1991) gemäß § 162 (2) BauGB als Satzung entsprechend Anlage 1. Die Satzung ist gemäß § 162 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen:
Der Abschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Forst “Promenade” setzt den Schlusspunkt unter eine stadtplanerische Entscheidung, die bis in das Jahr 1991 zurückreicht und mit Hilfe einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme umgesetzt wurde.
Die Situation der Forster Innenstadt war Anfang der 1990-er Jahre geprägt durch große Baulücken, monolithische Plattenbauten und einen durch Krieg und Nachkriegszeit weitgehend zerstörten historischen Stadtgrundriss.
Das Konzept für die Forster Innenstadt sah daher vor, durch eine kompakte, an den historischen Strukturen orientierte Bebauung ein Stück Urbanität und Dichte zurückzuerlangen. Erklärtes Ziel war zudem, Einrichtungen von Handel und Dienstleistungen an zentraler Steller zu schaffen und dem Trend der Stadtrandentwicklungen entgegenzuwirken.
Zur Durchführung des Vorhabens wählte die Stadt für das 1,4 ha große, von der Cottbuser Straße / Frankfurter Straße / Lindenstraße begrenzte Gebiet “Promenade” das Instrumentarium der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Dieses 1990 mit Sonderregelungen für die neuen Länder wieder eingeführte Rechtsinstrument sollte die städtebauliche Neuordnung und Umnutzung erleichtern und Investitionen beschleunigen helfen. Auf dem einst dicht bebauten innerstädtischen Areal waren umfangreiche bodenordnerische Maßnahmen erforderlich. Das bodenpolitische Konzept der Entwicklungsmaßnahme sollte dazu dienen, Zugriffsmöglichkeiten auf die Grundstücke zu erhalten, Bodenspekulationen auszuschließen und die entwicklungsbedingten Werterhöhungen zur Finanzierung einzusetzen.
Mit ihrem Satzungsbeschluss zur Durchführung einer Entwicklungsmaßnahme vom 18.10.1991 war Forst (Lausitz) eine der ersten Kommunen in den neuen Ländern, die das Entwicklungsrecht einsetzten. Bereits einen Monat später lag die Genehmigung aus dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vor. Mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm standen ab 1993 erste Fördergelder zur Verfügung; bis heute sind 3,0 Mio EUR an öffentlichen Geldern, Fördermitteln und städtischen Eigenmitteln in die Maßnahme geflossen. Das Bauministerium in Potsdam hat die Maßnahme stets wohlwollend begleitet und gefördert.
Zielstellung der Entwicklungsmaßnahme
Zielstellung der Entwicklungsmaßnahme war die Neugestaltung des Stadtzentrums zwischen Frankfurter Straße und Cottbuser Straße über den ehemaligen Parkplatz Promenade bis zur Ecke Beethovenstraße/Lindenstraße. Mit dem städtebaulichen Instrumentarium der Entwicklungsmaßnahme ist es in den letzten Jahren gelungen, der besonderen Problematik von mindergenutzten Flächen, leer stehenden Gebäuden und wenig attraktiv gestalteten Plätzen und Straßen entgegenzuwirken.
Zur Wahrnehmung der Rolle und Bedeutung der Stadt Forst (Lausitz) als Mittelzentrum und Sitz des Landkreises Spree-Neiße wurden die zentralen Flächen, wie der Parkplatz Promenade und die angrenzenden Flächen, als Kerngebiete ausgewiesen. Somit sollte die zentrale Versorgungs- und Dienstleistungsfunktion des Stadtzentrums gestärkt, die Ansiedlung von neuen Nutzungen aus dem Bereich Handel und Dienstleistung ermöglicht werden. Zur Innenstadtbelebung wurden auch im Kernbereich in den oberen Geschossen Wohnungen errichtet sowie Stellplätze zur Verbesserung des Parkraumangebotes angeboten.
Fazit
Alle seitens der öffentlichen Hand geplanten Investitionsvorhaben konnten umgesetzt werden. Auch alle privaten Vorhaben konnten, wenn auch nicht im ursprünglich gedachten Zeitrahmen, umgesetzt und realisiert werden. Lediglich für ein Grundstück an der Lindenstraße konnte kein Investor gefunden werden. Aus diesem Grund wurde hier – in Abweichung von der ursprünglichen Zielstellung – in Abstimmung mit dem Land Brandenburg im Vorfeld des Brandenburg-Tages 2006 ein öffentlicher Parkplatz eingerichtet.
Mit Abschluss der Entwicklungsmaßnahme ist festzustellen, dass es gelungen ist, dem Stadtzentrum der Stadt Forst (Lausitz) wieder seine ursprüngliche Bedeutung als Wohn- und Einkaufsort zurückzugeben. Das neue, alte Stadtzentrum mit seinen vielen Ladenlokalen, davon einem großflächigen Einzelhandel, vier medizinisch-therapeutischen Einrichtungen, drei Dienstleistern sowie 55 Wohneinheiten ist nicht nur wieder zum städtebaulichen Mittelpunkt der Stadt, sondern auch zum Einkaufsmittelpunkt vieler Forster Bürgerinnen und Bürger geworden. Somit hat die Entwicklungsmaßnahme auch einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer lokalen Identität der Stadt Forst (Lausitz) geleistet.
Heute leben ca. 140 Forster in der Entwicklungsmaßnahme, zudem haben auch zahlreiche Forster hier ihren Arbeitsplatz gefunden. Die Entwicklungsmaßnahme hat somit einen wichtigen Beitrag zur Wiederbelebung des Forster Stadtzentrums geleistet. Die mit der Entwicklungsmaßnahme verfolgten Ziele zur Stabilisierung und Wiederbelebung der Innenstadt konnten vollumfänglich erreicht werden. Es wird zudem eingeschätzt, dass dies alles ohne das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nicht hätte erreicht werden können. Anlagen:
Anlage 1 – Satzung Anlage 2 – Lageplan
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