Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einziehung eines Teils der Karlstraße (Flur 19; Teilfläche Flurstück 285), von Bahnhofstraße bis zur Einfriedung, Zugang Turnhalle, gemäß Anlage 2.
Mit Bezug auf das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG), § 8, Abs. 3, wird auf eine öffentliche Bekanntmachung, der Absicht der Einziehung, verzichtet.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Erläuterungen:
Die Baumaßnahme Zugang und Zufahrt Turnhalle Karlstraße 31 ist Bestandteil des Sanierungsplanes im Sanierungsgebiet “Westliche Innenstadt” sowie des Maßnahme- und Durchführungskonzeptes 2009, Stand: 09.05.2008.
Bei dieser einzuziehenden Teilfläche handelt es sich nach § 8 Abs. 3 BbgStrG um eine Änderung von unwesentlicher Bedeutung. Eine öffentliche Bekanntmachung ist somit nicht erforderlich.
Der Bereich der Einziehung wird Gebäude- und Freifläche. Anlagen:
Anlage 1 – Allgemeinverfügung Anlage 2 – Lageplan
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