Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vollständige Überlassung des Grundstücks Gemarkung Forst, Flur 43, Flurstücke 837 und 839, Cottbusser Straße 151 in 03149 Forst (Lausitz) zur Nutzung als einzügige Grundschule und Hortbetrieb an den Trägerverein der Evangelischen Grundschule Forst e. V. ab dem Schuljahr 2009/2010.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den dazu erforderlichen Änderungsvertrag zum Nutzungsvertrag vom 03.11.2005 abzuschließen.
Der Stadtverordnetenbeschluss SVV/0548/2005 vom 16.12.2005 tritt außer Kraft.
Im Stadtverordnetenbeschluss SVV/0398/2005 vom 22.04.2005 wird der dritte Anstrich zu den Nutzungsbereichen “Kitabetrieb in Verantwortung der Evangelischen Kirchengemeinde Forst (Lausitz)” gestrichen.
Erläuterungen:
Am 03.11.2005 hat die Stadt Forst (Lausitz) mit dem Trägerverein Evangelische Grundschule Forst e. V. einen Nutzungsvertrag zum Betrieb einer einzügigen Grundschule und Hortbetrieb abgeschlossen.
Nicht übertragen wurde eine im Nutzungsvertrag ausgewiesene Teilfläche mit aufstehendem Flachbau (ehem. Flexgebäude). Diese war für den Kitabetrieb in Verantwortung der Evangelischen Kirchengemeinde Forst (Lausitz) vorgesehen. Durch eine bauliche Erweiterung und Verbesserung des Gebäudes sollte bis spätestens 31.03.2007 eine Standortverlagerung der Kindertagesstätte der Evangelischen Kirchengemeinde Forst (Lausitz) von der Otto-Nagel-Straße 4 auf das Schulgrundstück Cottbuser Straße 151 erfolgen (Stadtverordnetenbeschluss SVV/0548/2005 vom 16.12.2005). Zur finanziellen Absicherung wurde am 12.01.2006 ein Fördermittelantrag Interreg IIIa zur Sanierung, Umbau und Erweiterung der vorhandenen baulichen Substanz gestellt. Dieser wurde auch vom Landkreis Spree-Neiße befürwortet.
Die Stadt Forst (Lausitz) erhielt mit Datum vom 11.08.2008 einen Ablehnungsbescheid zum Vorhaben Evangelischer Kindergarten Forst – Eulo. Andere Förderprogramme können nicht genutzt werden, da der Standort außerhalb der jeweiligen Förderkulissen liegt.
Diese neue Situation wurde mit der Evangelischen Kirchengemeinde Forst (Lausitz) besprochen. Im Ergebnis einer erneuten Beratung zur Standortproblematik im Gemeindekirchenrat der Forster Kirchengemeinde ging am 15.10.2008 folgende Position schriftlich ein: “Die Kirchengemeinde Forst kann sich nun einen Standort der Kita im innerstädtischen Bereich der Stadt Forst vorstellen.” Daraufhin wurden gemeinsam mehrere Objekte zur Standortverlagerung auf Nutzungstauglichkeit besichtigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Eignung mit vertretbarem baulichen Aufwand in keinem Fall vorlag.
Derzeit wird gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde Forst (Lausitz) nach einer Lösung des Standortproblemes gesucht.
Durch den o. g. Umstand ist die Vorbehaltsfläche für die Evangelische Kindertagesstätte auf dem Grundschulstandort Eulo nicht mehr erforderlich. Der Geschäftsführer des Trägervereins Evangelische Grundschule Forst e. V. stellte bereits am 07.10.2008 den Antrag zur Nutzung des ehemaligen Flexgebäudes und der dazu gehörenden Außenflächen für eine Flex Beschulung ab dem Schuljahr 2009/2010.
Die Kosten für die Inbetriebnahme des Flachbaus liegen hier, anders als im Kitabereich, beim Träger also dem Trägerverein Evangelische Grundschule Forst e.V.
Der erweiterte Raumbedarf der Evangelischen Grundschule Forst wurde dem Fachbereich Bildung und Soziales mit Schreiben vom 22.01.2009 ausführlich nachgewiesen. Gemeinsame Besichtigungen fanden statt.
Mit der Übertragung des Flexgebäudes einschließlich der umliegenden Flächen entfällt für die Stadt Forst (Lausitz) die Verkehrssicherungspflicht sowie die Pflege der Außenflächen.
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